Einkommensteuer (ESt)

Die wichtigste Steuer für Erwerbstätige in Deutschland ist die Einkommensteuer. Die Einkommensteuer bezieht sich auf ein volles Kalenderjahr und bemisst Dein gesamtes Einkommen. Muss ich Einkommensteuer zahlen? Wenn ja, wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen? Hier erfährst Du alles von der Höhe des Steuersatzes bis hin zu spezielle Themen wie Grundfreibeträge und Steuerabzüge durch bestimmte Aufwendungen. Das Thema Einkommensteuer ruft bei vielen Leuten Fragezeichen hervor. Dieser Artikel erklärt Dir die Einkommensteuer im Detail. Schon gewusst? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhalten neun von zehn Steuerpflichtigen eine Rückerstattung. Im Durchschnitt erhalten sie eine Erstattung von rund 1.007 Euro! Es lohnt sich also, wenn Du Dich früh mit dem Thema Einkommensteuer auseinandersetzt.

Einkommenssteuer kurz und knapp: Die wichtigsten Fakten

Die Einkommenssteuer ist eine Steuer von Privatpersonen, die abhängig vom Einkommen anfällt. Bei Angestellten wird sie in Form der Lohnsteuer erhoben und direkt vom Gehalt abgezogen (Lohnsteuer = eine Einkommenssteuer in die Freibeträge und pauschale Werbungskosten einkalkuliert wurden und vom Arbeitgeber abgeführt werden muss). Selbstständige müssen ihr Einkommen selbst angeben und ihre Einkommensteuer eigenhändig bezahlen.

Wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Bis zu einem Betrag von bis zu ca. 9.000 Euro fallen keine Steuern an (Stand 2019). Das bezeichnet man als den Grundfreibetrag. Er wird aufgrund der Inflation jedes Jahr ein wenig erhöht. Der Bereich von 9.168 Euro bis 14.254 Euro wird als Progressionszone I bezeichnet. Hier steigt der Steuersatz von 14 Prozent relativ steil bis hinauf zu 24 Prozent.

Die Progressionszone II beginnt bei 14.255 Euro und geht bis hinauf zu 55.961 Euro. Der Steuersatz steigt hier langsamer als in der Progressionszone I und geht von 24 Prozent bis auf 42 Prozent hinauf. Die folgende Proportionalzone I reicht von 55.961 Euro bis zu 265.327 Euro. Ab hier bleibt der Steuersatz für jeden weiteren zu versteuernden Euro bei 42 Prozent. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 265.327 Euro beginnt die Proportionalzone II. Der Teil des zu versteuernden Einkommens, der über diesen Wert hinaus geht, wird mit 45 Prozent versteuert.

Je höher das Einkommen, desto höher ist der Steuersatz. Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise die ersten 9.168 Euro des Einkommens nicht besteuert werden und zwar egal, wie hoch das Einkommen insgesamt ist. Und: Wenn man beispielsweise 60.000 Euro Einkommen zu versteuern hat, erreicht man zwar den Spitzensteuersatz von 42 Prozent, dieser gilt allerdings nur für das Einkommen ab 55.961 Euro.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer

Wie viel Einkommenssteuer musst Du zahlen?

Wenn Dein zu versteuerndes Einkommen höher ist als die Dir zustehenden Freibeträge, musst Du Einkommensteuer darauf zahlen.

Einkommensteuer und Spitzensteuersatz

Die Steuersätze liegen (wie oben in der Zusammenfassung beschrieben) zwischen 14 Prozent und 42 Prozent. Die Regel lautet: Je höher Dein zu versteuerndes Einkommen ist, desto höher ist der Steuersatz. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällt nur an, wenn Dein Einkommen über 250.731 Euro im Jahr liegt, wenn Du unverheiratet bist und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebst. Für verheiratete oder in einer Lebenspartnerschaft lebende Paare gilt der Spitzensteuersatz ab einem Einkommen von über 501.462 Euro.

Spitzensteuersatz gilt, wenn:

  • Einkommen über 250.731 Euro / Jahr / Person
  • Unverheiratet und nicht in Lebenspartnerschaft
  • Personen in Ehe / Lebenspartnerschaft: 501.462 Euro
  • Spitzensteuersatz: max. 42 %

Einkünfte, die zu versteuern sind

Das Einkommensteuergesetz kennt insgesamt sieben Arten von Einkünften, die für die Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt werden.

Diese sieben Einkunftsarten sind steuerpflichtig:

  1. Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit
  2. Einkommen aus einem Gewerbebetrieb
  3. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne bei Aktienverkäufen etc.)
  4. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  5. Einkommen aus gesetzlichen oder betrieblichen Renten etc.
  6. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  7. Sonstige Einkünfte im Sinne des Auffangparagrafen 22 im EStG

Einkommen aus Erbschaften und Schenkungen unterliegen nicht dem Einkommensteuergesetze. Sie werden mit der Erbschaft– und Schenkungsteuer gesondert behandelt.

Arbeitnehmer und Einkommensteuer (Lohnsteuer)

Arbeitnehmer – Du bist Arbeitnehmer, angestellt in einem Unternehmen? Dann brauchst Du Dich nicht mit der Frage der Einkommenssteuer zu beschäftigen. Dein Arbeitgeber hält Deine Einkommensteuer automatisch als Lohnsteuer von Deinem Bruttolohn (Gehalt) ein und überweist diese in Deinem Namen an das Finanzamt.

Dein Arbeitgeber überweist mit der Lohnsteuer auch den Solidaritätszuschlag und falls Du Mitglied einer Religionsgemeinschaft bist, auch die Kirchensteuer. Deine Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wird ebenfalls direkt von Deinem Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt.

Jedes in Deutschland erzielte Erwerbseinkommen ist in folgenden Bereichen sozialversicherungspflichtig:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung für Invalidität und Alter
  • Arbeitslosenversicherung

Wie viel Dein Arbeitgeber auf Dein Konto überweist und wie hoch Dein Nettogehalt monatlich ist, kannst Du Deiner Lohn- oder Gehaltsabrechnung entnehmen.

Abgabepflicht bei sonstigen Einkünften und Steuerklassen

Sobald Du als Arbeitnehmer neben Deinem eigentlichen Gehalt weitere Einkünfte hast oder Dein Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich macht, bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Es gibt auch ein paar andere konkrete Fälle, die Dich zur Abgabe verpflichten, wie die Kombination der Steuerklassen III und V (3 und 5) gewählt haben oder Entschädigungen (z.B. Krankenversicherungszahlungen, Arbeitslosengeld oder Kindergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben. Lies hier mehr zu den einzelnen Steuerklassen.

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Bevor Steuern anfallen, hast Du einen Grundfreibetrag, wie jeder deutsche Bürger (egal ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer). Denn in Deutschland unterliegt der Verdienst einer jeden Person dem Basis-Steuerfreibetrag. Bis zu diesem Betrag ist Dein zu versteuerndes Einkommen nicht steuerpflichtig. Im Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag 9.408 Euro, wenn Du unverheiratet bist und nicht in einer Lebenspartnerschaft lebst. Für verheiratete oder in einer zivilen Lebenspartnerschaft lebende Paare liegt dieser Grundfreibetrag doppelt so hoch, also bei 18.816 Euro. Nachzulesen im Artikel: Steuererklärung.

Grundfreibetrag 9.408 Euro / Person
Personen in Ehe / Lebenspartnerschaft: 18.816 Euro

Der Kinderfreibetrag ‎(einschließlich des Betreuungsfreibetrags) steigt von 7.428 Euro (2018) auf 7.620 Euro (2019) sowie auf 7.812 Euro (2020). Gleichzeitig wird das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 jeweils um 10 Euro monatlich je Kind angehoben. Zum Ausgleich der „kalten Progression“ werden die Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2019 (1,84 Prozent) und 2020 (1,95 Prozent) nach rechts verschoben.

Kinderfreibetrag 7.812 Euro / Kind

Quelle: „Grundfreibetrag: Anhebung für 2019 und 2020“, IHK München

Steuerabzüge durch Aufwendungen

Nach den Grundfreibeträgen, die Dir zustehen, erlaubt das deutsche Steuersystem eine relativ große Vielfalt von zusätzlichen Abzügen, die Deine Steuerschuld verringern können. Du kannst auch Steuergutschriften wie zum Beispiel Kindergeld geltend machen. Steuerabzüge sind für die folgenden Arten von Aufwendungen möglich:

  • Arbeitsausgaben (sofern sie nicht bereits von Deinem Arbeitgeber erstattet werden)
  • Hypothekenzinszahlungen (nur bei Kauf-zu-Vermietungs-Hypotheken)
  • Umzugskosten
  • Unterhaltszahlungen an geschiedene oder getrennt lebende Partner
  • Kosten der Kinderbetreuung
  • Ausgaben für Bildung oder Schulbildung
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Wohltätige Spenden an deutsche Wohltätigkeitsorganisationen
  • Kirchensteuer

Einkommenssteuererklärung

Wenn Du am Ende des Jahres überprüfen willst, ob Du zu viel Einkommenssteuer gezahlt hast, musst Du eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Anhand der Zahlen, die Du über Dein tatsächliches Einkommen und Deine finanziellen Belastungen lieferst, kann das Finanzamt prüfen, ob Du Anspruch auf eine Rückerstattung hast. In der Regel lohnt es sich, die Steuererklärung auszufüllen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes erhalten neun von zehn Steuerpflichtigen eine Rückerstattung. Im Durchschnitt erhalten sie eine Erstattung von rund 1.007 Euro!

Durchschnittlich 1.007 Euro Rückerstattung nach ESt.-Erklärung

(Quelle: Statistisches Bundesamt, ESt.-Rückerstattung)

So füllst Du Deine Einkommensteuererklärung aus

Tipp! Eine detaillierte Erklärung findest Du hier Steuererklärung.

Zu allererst brauchst Du die richtigen Formulare. Es gibt drei Wege, wie Du diese besorgen kannst.

Formulare vom Finanzamt

Ein Großteil der Menschen in Deutschland nutzt mittlerweile den digitalen Weg. Mit „Elster“ kannst Du Deine Steuererklärung ganz einfach unter www.elster.de online abgeben. Du kannst Deine Formulare für die Steuererklärung aber auch traditionell in Papierform beim Finanzamt abholen oder Du lädst sie Dir von der Website des Finanzamtes herunter.

  1. Digital (empfohlen) – Online ausfüllen mit Elster
  2. Finanzamt vor Ort – Gedruckt in DIN-A4
  3. Website des Finanzamts – Download als PDF

Die Abgabe Deiner Einkommenssteuererklärung muss bis Ende Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen.

Angaben in der Steuererklärung

In der Steuererklärung gibst Du an, wie viel Du im vergangenen Jahr verdient hast und wie viel Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer Dein Arbeitgeber für Dich an das Finanzamt abgeführt hat. Diese Angaben teilt Dir Dein Arbeitgeber in der Regel nach Ablauf des Kalenderjahres in einer gesonderten Erklärung (Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) mit. Die Dir vorliegenden Zahlen trägst Du dann in Deine Steuererklärung ein.

Bestimmte Aufwendungen bzw. Ausgaben können den Steuerbetrag, den Du zahlen musst, verringern. Auch diese solltest Du in Deiner Steuererklärung angeben. Dazu gehören zum Beispiel

  • Ausgaben für den Umzug aus beruflichen Gründen (auch aus dem Ausland)
  • Kosten für die Bewerbung um Stellen (auch aus dem Ausland)
  • Ausgaben für die Fahrt zur Arbeit
  • Kosten der privaten Altersvorsorge

Für viele Arten von Ausgaben ist es wichtig, Kopien von Quittungen als Nachweis aufzubewahren. Achte auch darauf, dass die Ausgaben/Kosten, die Du einreichst, zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember des betreffenden Jahres angefallen sind. Wenn Du jedoch eine einkommensteuerpflichtige Beschäftigung aufnimmst und Dir deshalb im Vorjahr Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind, kannst Du diese mit aufführen und von Deinem zu versteuernden Einkommen abziehen lassen.

EstG – Das Einkommenssteuergesetz

Zum Schluss noch einmal die wichtigste Passage des EStG bezüglich der Frage, welche Einkünfte der Einkommenssteuer unterliegen.

Auszug Einkommensteuergesetz (EStG) § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen.

(1) Der Einkommensteuer unterliegen:

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt.

(2) Zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt sich nach den §§ 13 bis 24.

(3) Einkünfte sind:

  1. bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a),
  2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).

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