Der Spitzensteuersatz für Einkommensteuer beträgt in Deutschland 42 Prozent (Stand 2019) Bei einem Alleinstehenden sind ab einem zu versteuernden Einkommen von 55.961 Euro für jeden weiteren Euro 42 Prozent Steuern zu zahlen.
Tatsächlich existiert seit 2007 noch ein Steuersatz, der darüber hinausgeht. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 265.327 Euro wird auf jeden weiteren Euro ein Steuersatz von 45 Prozent fällig. Das ist die sogenannte „Reichensteuer“.
Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer kommen hinzu.