Spitzensteuersatz

Der  Spitzensteuersatz  für  Einkommensteuer beträgt in Deutschland 42  Prozent  (Stand  2019)  Bei  einem  Alleinstehenden sind ab einem zu versteuernden  Einkommen  von  55.961 Euro für jeden weiteren Euro 42 Prozent Steuern zu zahlen.

Tatsächlich  existiert  seit  2007  noch  ein  Steuersatz, der darüber hinausgeht. Ab einem  zu  versteuernden  Einkommen  von  265.327 Euro wird auf jeden weiteren Euro ein  Steuersatz  von  45  Prozent  fällig.  Das  ist die sogenannte „Reichensteuer“.

Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer kommen hinzu.

https://de.wikipedia.org/wiki/Grenzsteuersatz

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