Steuer, die auf Schenkungen Anwendung findet. Sie wird ähnlich behandelt wie die Erbschaftsteuer, wobei der Überträger des Vermögens nicht stirbt, sondern es bei Schenkung zu Lebzeiten überträgt.
Je nach Verwandtschaftsgrad existieren bestimmte Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Für alles, was darüber hinausgeht, ist Schenkungsteuer zu zahlen. Der Prozentsatz der Steuer hängt ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad ab. Bei der Schenkungsteuer kann der Freibetrag in der Regel alle zehn Jahre genutzt werden.
Schenkungen können teilweise bis zu zehn Jahre lang zurückgefordert werden, etwa, wenn der Schenker nach der Schenkung Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss.