Eine Steuerabgabe zum Zwecke der Umverteilung. Sie wurde ursprünglich 1991 eingeführt, zunächst befristet, besteht aber bis heute weiter. Ihr Hauptzweck bestand anfangs darin, den deutschen Anteil der Kosten des Zweiten Golfkriegs (1991) zu decken. Nachdem er 1993 und 1994 ausgesetzt wurde, wurde der „Soli“ 1995 wieder eingeführt. Dabei ging es darum, Mittel zur Deckung von Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu beschaffen. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer erhoben, also sowohl von einzelnen Bundesbürgern wie auch Unternehmen.
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