Steuerklasse

Steuererklärung und Steuerklassen – Mitarbeiter deutscher Unternehmen werden nach verschiedenen Kategorien in eine bestimmte Steuerklasse eingestuft. Insgesamt gibt es 6 Steuerklassen. Zu Klasse 1 gehören Alleinstehende, zu Klasse 2 Alleinerziehende, die Klassen 3-5 sind Konstellationen für Verheiratete und Klasse 6 richtet sich an Multi-Jobber. Die Höhe Deiner Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse.

Steuerklasse erklärt

Falls dem Arbeitnehmer über das Jahr zu viele Steuern abgezogen wurden, kann der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen. Zu viel gezahlte Steuern werden dem Arbeitnehmer dadurch erstattet. Ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben (etwa weil er neben seiner Anstellung noch andere Beschäftigungen oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat), darf sein Arbeitgeber keinen Lohnsteuerjahresausgleich für ihn vornehmen. Eventuell zu viel gezahlte Steuern erhält der Arbeitnehmer über die Einkommensteuererklärung zurück.

Die Steuerklasse (Lohnsteuerklasse) ist also wichtig, um die Höhe Deiner zu entrichtenden Lohnsteuer zu berechnen. Diese behält Dein Arbeitgeber bei der monatlichen Gehaltszahlung ein und überweist sie direkt als Lohnsteuer an das Finanzamt. Berücksichtigt werden dabei auch eine Reihe von Sozialleistungen. Damit bist Du als Arbeitnehmer auch nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wie im Artikel Steuererklärung: Pflicht? nachlesen kannst.

Die Steuerklasse wird Dir als Arbeitnehmer vom Finanzamt auf der Grundlage Deines Familienstandes und anderer Kriterien zugewiesen. In einigen Fällen kannst Du als Steuerzahler aber auch beantragen, in eine bestimmte Klasse eingestuft zu werden.

Steuerklasse 1 für Alleinstehende

Klasse I – gilt für Alleinstehende (unverheiratete) Personen; Personen, die in einer eingetragenen zivilen Lebenspartnerschaft leben; Personen, die geschieden, verwitwet oder verheiratet sind, sofern sie nicht unter die Steuerklasse II, III oder IV fallen.

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Klasse II – gilt für Alleinerziehende, die allein mit einem Kind oder mehreren Kindern leben und Anspruch auf Kindergeld und/oder andere staatliche Unterstützung haben.

Schon gewusst? Der aktuelle Kinderfreibetrag liegt bei 7.812 Euro pro Kind. Lies hier mehr zu Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag.

Steuerklasse 3 für Verheiratete, allein Erwerbstätige (auf Antrag)

Klasse III – gilt auf Antrag für verheiratete Mitarbeiter, wenn beide Ehegatten zusammen in Deutschland leben und einer der Partner der einzige Erwerbstätige ist; oder ein Ehegatte entscheidet sich als Alleinverdiener für die Einstufung in Klasse V.

Wenn ein Ehepartner stirbt, bleibt diese Regelung für Arbeitnehmer, noch ein weiteres Jahr bestehen (wenn beide am Tag des Todes in Deutschland beschäftigt waren und zusammen lebten).

Steuerklasse 4 bis Verheiratete (Doppelverdiener)

Klasse IV – gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die zusammenleben und nicht die Steuerklasse III oder V für einen von ihnen gewählt haben.

Steuerklasse 5 für Ehepartner der Klasse 3

Klasse V – gilt für einen Steuerzahler, deren Ehepartner der Steuerklasse III zugeordnet ist.

Steuerklasse 6 für Multi-Jobber

Klasse VI – eine zusätzliche Klasse für Personen, die mehr als eine Arbeitsstelle haben und Einkommen aus mehreren Beschäftigungen beziehen. Dementsprechend besitzt Du eine Lohnsteuerkarte, die sich aus den mehreren Jobs ergibt.

Um sicherzugehen, dass Du die optimale Einstufung hast, solltest Du Dich an das Finanzamt oder einen Steuerberater wenden.

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