Hat im Steuerrecht nicht wirklich etwas mit Werbung zu tun, sondern mit Erwerbung. Laut Definition handelt es sich um “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen”. Anders ausgedrückt: Zu den Werbungskosten zählen grundsätzlich alle Ausgaben, die man tätigt, um überhaupt Geld zu verdienen.
Werbungskosten können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens von den Einkünften abgezogen werden. Die Liste möglicher Werbungskosten ist lang und umfasst unter anderem Aufwendungen für Berufskleidung, Fahrten zur Arbeit, berufliche Fortbildung, etc. Damit Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können, muss man sie belegen können (also immer Rechnungen und Quittungen aufbewahren) und sie müssen in Zusammenhang mit der Einkommenserzielung stehen (viele Stolperfallen)!