Steuer, die auf Erbschaften Anwendung findet. Sie wird ähnlich behandelt wie die Schenkungsteuer. Der Unterschied: Bei einer Erbschaft stirbt der Überträger des Vermögens, wohingegen es bei einer Schenkung zu Lebzeiten übertragen wird.
Je nach Verwandschaftsgrad existieren bestimmte Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen. Für alles, was darüber hinaus geht, ist Erbschaftsteuer zu zahlen. Der Prozentsatz der Steuer hängt ebenfalls vom Verwandschaftsgrad ab.