Steuerliche Regelung, die den Abzug von Zinsen als Betriebsausgaben einschränkt. Damit sollen vor allem die Möglichkeiten global handelnder Unternehmen beschränkt werden, ihre Steuer in Deutschland zu senken. Ebenso soll verhindert werden, dass sie ihre in Deutschland erwirtschafteten Gewinne (über hohe Zinszahlungen an die Muttergesellschaften) ins Ausland transferieren.
Die Zinsschranke gilt für Kapitalgesellschaften (zum Beispiel Aktiengesellschaften), aber auch für natürliche Personen und Personengesellschaften (beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Die Grundlage für die Zinsschranke ist § 4h des Einkommensteuergesetzes. Für Körperschaften gelten spezielle Gesetze, die in § 8a des Körperschaftsteuergesetzes zu finden sind.