Zuflussprinzip

Beim Zuflussprinzip werden die Einnahmen steuerlich demjenigen Kalenderjahr zugeordnet, in denen die sie eingenommen werden. Das bedeutet, dass wenn Ausgangsrechnungen eines Unternehmens von Dezember beispielsweise erst im Januar gezahlt werden, diese auch erst im Folgejahr für das Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden.

Zuflussprinzip – was ist das?

Das Zuflussprinzip ist ein im Steuerrecht geltendes Prinzip. Es bedeutet, dass eine Einnahme demjenigen Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen ist, in dem sie erhalten wird, also „zufließt“.

Eine Einnahme wird steuerlich in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie empfangen wird. Nicht in dem Jahr der Leistung!

Zuflussprinzip: Beispiel

Ein freiberuflicher Grafiker stellt einem Kunden im Dezember 2018 eine Rechnung. Der Kunde zahlt erst im Januar 2019. Also muss der Grafiker den Betrag als Teil seines Einkommens für das Jahr 2019 versteuern, nicht für das Jahr 2018.

Hierbei greift das Zuflussprinzip nicht

Das Zuflussprinzip wird angewandt, wenn eine Rechnung im Jahr XY gestellt wurde, jedoch erst im darauffolgenden Jahr bezahlt wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, in denen das Zuflussprinzip nicht greift. Dazu gehören beispielsweise wiederkehrende Ausgaben, Abschreibungen, Lohnzahlungen und bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich.

  • Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben
  • Abschreibung
  • Lohnzahlung
  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben

Zu regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben gehören Ausgaben, die regelmäßig wiederholt werden und der Zeitpunkt der Zahlungen schon im Vertrag geregelt wurden. Zum Zuflussprinzip kommt es hier nur, wenn die Einnahmen und Ausgaben innerhalb von 10 Tagen vor Ende des Jahres oder innerhalb der ersten 10 Tage nach Beginn des Jahres gezahlt wurden. Das Prinzip nennt man 10-Tage-Regelung. Zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben gehören beispielsweise Renten, Zinsen und Mieten.

Abschreibung

Bei der Abschreibung können nicht die gesamten Kosten in dem Jahr des Kaufs abgeschrieben werden, sondern müssen entsprechend der vorgegebenen Nutzungsdauer über mehrere Jahre verteilt werden.

Lohnzahlung

Wird der Lohn für Dezember erst im Januar an den Mitarbeiter ausgezahlt, wird er dennoch im Dezember verbucht.

Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Der Betriebsvermögensvergleich ist ein Verfahren steuerrechtlichen Gewinnermittlung. Es gibt einen unvollständigen und einen vollständigen Betriebsvermögensvergleich. Der unvollständige Betriebsvermögensvergleich ist für Unternehmen bestimmt, die nach dem Gesetz nicht buchführungspflichtig sind.

Zuflussprinzip – was ist das?

Das Zuflussprinzip ist das genaue Gegenteil vom Abflussprinzip. Es bedeutet, dass eine Einnahme demjenigen Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen ist, in dem sie eingenommen wurde (Geld „zufließt“). Lies hier mehr über das gegenteilige Abflussprinzip.

Fragen und Antworten zum Zuflussprinzip

Was versteht man unter dem Zufluss- und Abflussprinzip?

Das Zufluss- und Abflussprinzip bedeutet nichts weiter, als dass die Einnahmen und Ausgaben zu dem Kalenderjahr steuerlich zugeordnet werden, in denen sie gezahlt oder eingenommen wurden.

Welches Datum gilt für Steuererklärung?

Die Steuererklärung für 2018 muss bis spätestens 29. Februar 2020 abgegeben werden. Bis zum 28. Februar 2021

Wann muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden?

Alle Unternehmer müssen prinzipiell die EÜR Rechnung erstellen.

Welches Jahreseinkommen ist steuerfrei?

Das steuerfreie Einkommen liegt für das Jahr 2018 bei 9.000 Euro. 2019 liegt das steuerfreie Einkommen bei 9.168 Euro.

Wie lange kann man rückwirkend eine Steuererklärung machen?

Seit 2009 wurde die Frist für Steuererklärungen von zwei auf vier Jahre angehoben. Das bedeutet, Du kannst bis zum 31. Dezember 2020 rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2016 bis 2019 machen.

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