Eine Steuer die anfallen kann, wenn jemand seinen Wohnsitz von Deutschland ins Ausland verlegt. Die Voraussetzung ist, dass er mindestens zehn Jahre in Deutschland steuerpflichtig war. Besitzt er dann beim Wegzug Anteile von mindestens 1 Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft (wie einer GmbH), schätzt das Finanzamt den Wert dieses Unternehmens. Daraufhin ist ein „fiktiver Veräußerungsgewinn“ zu versteuern.
Beim Umzug in ein Land der Europäischen Union hat der Europäische Gerichtshof dieses Vorgehen als rechtswidrig erklärt.
Findet der Umzug nur temporär statt, sollte dies dem Finanzamt gemeldet werden, damit die Wegzugsbesteuerung entfällt bzw. gestundet wird. Die Steuer entfällt ebenfalls, wenn man innerhalb von fünf Jahren zurück nach Deutschland zieht.