(von englisch splitting: spalten, Spaltung.)
Splitting bezeichnet bei der Festlegung der Einkommensteuer das Verfahren, nach dem Ehepaare besteuert werden. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammengerechnet und dann zusammen versteuert. Das ist für das Ehepaar insbesondere dann von Vorteil, wenn einer relativ wenig und der andere relativ viel verdient. Angenommen ein Ehepartner hätte ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro und der andere eines von 10.000 Euro. Dann hätten sie einzeln 12.295 und 123 Euro an Einkommensteuer zu zahlen. Würden sie zusammen veranlagt werden, läge ihr zu versteuerndes Einkommen bei 60.000 Euro und sie müssten nur 10.550 Euro Steuern entrichten.