Sonderausgaben

Bestimmte Ausgaben, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können, aber weder zu den Betriebsausgaben noch zu Werbungskosten zählen. Dazu gehören unter anderem:

  • Aufwendungen für Kinderbetreuung
  • Beiträge für Altersvorsorgeverträge
  • Schulgeld
  • Spenden
  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten
  • Vorsorgeaufwendungen

https://wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe

 

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