Bestimmte Ausgaben, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können, aber weder zu den Betriebsausgaben noch zu Werbungskosten zählen. Dazu gehören unter anderem:
- Aufwendungen für Kinderbetreuung
- Beiträge für Altersvorsorgeverträge
- Schulgeld
- Spenden
- Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten
- Vorsorgeaufwendungen
https://wikipedia.org/wiki/Sonderausgabe