sieben Einkunftsarten

Das Finanzamt unterscheidet insgesamt sieben Einkunftsarten. Diese müssen bei der Steuererklärung auf verschiedenen Formularen angegeben werden. Dabei handelt es sich um:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§13 – 14 EStG) Wenn z.B. ein Bauernhof oder Wald bewirtschaftet wird, fallen die dazugehörigen Einnahmen in diese Kategorie.

2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§15 – 17 EStG) Wenn ein Gewerbe betrieben wird, werden die Einkünfte in der Regel diesem Bereich zugeordnet.

3. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§18 EStG) In diese Kategorie fallen alle Einkünfte, die man aus selbstständiger Arbeit bezieht. Auch unternehmerische Einkünfte, solange sie in Personengesellschaften erzielt werden.

4. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§§19 – 19a EStG) Das betrifft in der Regel Lohn und Gehalt von Arbeitnehmern.

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§20 EStG) Zinsen, Kapitalerträge, all das fällt unter diese Kategorie.

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§21 EStG) Einnahmen aus vermieteten Immobilien kommen in diese Kategorie.

7. Sonstige Einkünfte (§§22 – 23 EStG)

https://de.wikipedia.org/wiki/Einkunftsart_(Deutschland)

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