Ein Zusammenschluss von mindestens zwei “Rechtssubjekten” (Personen oder Firmen = Gesellschafter), die einen Gesellschaftervertrag vereinbaren. Damit verpflichten sie sich, einen gemeinsamen Zweck anzustreben. Alle Gesellschafter haften dabei mit ihrem Privat- bzw. Firmenvermögen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_bürgerlichen_Rechts