Eine sogenannte „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ muss abgegeben werden, wenn mehrere Personen Einkünfte aus einer Einkunftsquelle erhalten.
Beispiel: Mehrere Personen betreiben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Hauses. Sie speisen den produzierten Strom auch ins Verbrauchernetz ein und erhalten dafür eine Vergütung. Da sie Einnahmen erzielen, sind diese steuerpflichtig. Um genau aufgliedern zu können, wer welchen Anteil an den Einnahmen (und gegebenenfalls auch Verlusten) hat, muss beim zuständigen Finanzamt eine „Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung“ abgegeben werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesonderte_und_einheitliche_Feststellung_von_Besteuerungsgrundlagen