Ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Er entspricht dem Gesamtbetrag der Einkünfte abzüglich Altersentlastungsbetrag (ab einem Alter von 65 Jahren), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und (soweit zutreffend) Abzug für Land- und Forstwirte.
Beispiel: Kati Kreativ hat als Grafikerin einen Jahresgewinn von 30.000 Euro. Hinzu kommen weitere Einkünfte aus Vermietung einer Eigentumswohnung von jährlich 5.000 Euro (damit ist der Überschuss gemeint, den sie mit der Eigentumswohnung erwirtschaftet). Zusammen also 35.000 Euro. Mit ihren 30 Jahren hat sie keinen Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag. Sie ist weder alleinerziehend, noch in der Land- oder Forstwirtschaft tätig. Somit liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte bei ihr genau bei 35.000 Euro.