Ein Oberbegriff für jegliche Steuer auf Einkünfte, die direkt „an der Quelle“ der Auszahlung von Leistungsvergütungen abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird. Ein Beispiel ist die Lohnsteuer. Die zieht der Arbeitgeber direkt vom Lohn des Arbeitnehmers ab und überweist sie an das Finanzamt. Ein weiteres Beispiel (und in diesem Zusammenhang wird der Begriff Quellensteuer häufig verwendet) ist die Kapitalertragsteuer. Diese zieht die jeweilige Bank direkt von den Kapitalerträgen (wie beispielsweise Zinsen) ab und führt sie an das zuständige Finanzamt ab.
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