Progressionsvorbehalt

(von lateinisch progressio: Entwicklung, Fortschritt.)

Bestimmte Einkünfte wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld sind steuerfrei. Sie erhöhen aber durch den sogenannten Progressionsvorbehalt die Steuerlast (man rutscht in die höhere Progression, so als wenn man mehr verdient hätte). Folglich wird dadurch ein höherer Steuersatz auf die regulär erzielten Einnahmen fällig, als man es ohne Progressionsvorbehalt tun müsste.

Beispiel: Silvio Single ist alleinstehend und verdient 30.000 Euro im Jahr. Darauf fallen 5.275 Steuern an. Das sind im Durchschnitt 17,58 Prozent. Peter Pech hat im gleichen Jahr ebenfalls 30.000 Euro verdient. Darüber hinaus war er einen Teil des Jahres arbeitslos und hat 10.000 Euro Arbeitslosengeld erhalten. Diese 10.000 Euro müssen nicht versteuert werden. Er muss also nicht auf 40.000 Euro Steuern zahlen (das wären 8.569 Euro). Aber: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro wären im Durchschnitt 21,42 Prozent Steuern zu zahlen gewesen. Diesen Steuersatz nimmt das Finanzamt bei Peter Pech als Grundlage zur Berechnung der Steuern. Es verlangt von ihm 21,42 Prozent Steuern auf die 30.000 Euro, die er verdient hat. Das sind 6.426 Euro. Somit muss er mehr Steuern zahlen als Silvio Single.

https://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

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