Regelmäßig anfallende Steuer auf Grundbesitz (Grundstücke und Immobilien). Sie wird von der Gemeinde, in dem sich der Grundbesitz befindet, erhoben. Die Grundsteuer ist bei vermieteten Immobilien auf den Mieter umlegbar. In der Regel sind Zahlungen für die Grundsteuer vierteljährlich zu leisten.
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