Freibetrag/Lohnsteuerkarte

Auf der elektronischen Lohnsteuerkarte kann ein Freibetrag eingetragen werden. Dadurch werden jeden Monat weniger Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen. Die Voraussetzung sind regelmäßige Ausgaben (zum Beispiel Ausbildungskosten, Fahrtkosten, Verluste aus Vermietung), die den Betrag von 600 Euro im Jahr übersteigen. Der Freibetrag muss beim Finanzamt beantragt und begründet werden.

Hinweis: Jeder Arbeitnehmer erhält sowieso einen jährlichen Freibetrag von 1.000 Euro im Jahr. Das ist der sogenannte „Arbeitnehmer-Pauschbetrag”. Ein pauschaler Freibetrag. Wenn man die oben erwähnten 600 Euro erreichen will, muss man also eigentlich mindestens 1.600 Euro regelmäßige Ausgaben haben, um einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freibetrag

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