Eine Anweisung an eine Bank oder ein Kreditinstitut. Damit kann der Freibetrag auf die Abgeltungssteuer (Steuer auf Zinsen etc.) ausgenutzt werden. Siehe unter Abgeltungssteuer. Wenn man Konten bei mehreren Banken und Geldinstituten hat, kann man mehrere Freistellungsaufträge abgeben. Der gesamte Freibetrag darf aber nicht über 801 Euro (Stand 2019) hinausgehen, falls doch wird das als Steuerhinterziehung gewertet. Stellt man keinen Freistellungsauftrag, wird auf die gesamten Zinsen, die man erhält, Abgeltungssteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung können zu viel gezahlte Abgeltungssteuern wieder zurückgeholt werden (wenn z.B. der Freistellungsauftrag vergessen wurde).
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