Im steuerlichen Sinne sind das Gelder, die für (Alters-)vorsorge aufgewendet werden (zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentensversicherung) oder Ausgaben für Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Kranken-, Pflege-, Risiko- und Unfallversicherung. Teilweise fallen auch Beträge älterer Kapitallebensversicherungen in diese Kategorie. Vorsorgeaufwendungen können von der Steuer abgesetzt werden, allerdings nur begrenzt.
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