Bezeichnung für eine deutsche Rechtsform. Eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von mindestens drei Personen mit dem Ziel, die einzelnen Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb kulturell, sozial oder wirtschaftlich zu fördern. (Abkürzung e. G. oder eG für eingetragene Genossenschaft). Lies hier mehr zu Genossenschaft gründen.
Beispiel: Raiffeisenbanken sind Genossenschaften, bei denen man nicht nur Kunde, sondern auch Mitglied wird, womit gewisse Vorteile verbunden sind.