Was bedeutet Abwicklungsnotar?
Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was der Begriff Abwicklungsnotar im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage „Was ist die Definition / Erklärung dieses Wortes?“ gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon
(von lateinisch notarius: Schreiber, Sekretär, Schnellschreiber, bzw. notare: kennzeichnen, aufzeichnen, bemerken, anmerken, später: durch kaiserliche Gewalt bestellter öffentlicher Schreiber) Der Notar, der sich um alle mit dem Kauf zusammenhängenden notariellen Aufgaben kümmert, den Vertrag also „abwickelt“ (im Gegensatz zum „Angebotsnotar“ – oft sitzen Käufer und Verkäufer nicht am selben Ort und man bedient sich folgender Lösung: In der Nähe des Käufers wird ein vom Abwicklungsnotar entworfener Kaufvertrag als Angebot vom Angebotsnotar verlesen (beurkundet). Dieser schickt die Urkunde dann an den Abwicklungsnotar, welcher sich um die Genehmigung durch den Verkäufer kümmert, wie auch um die Abwicklung mit Stadt und Ämtern bis zur Kaufpreiszahlung und Eigentumsübertragung).
Die Herkunft des Wortes „Notar“
Die Unterschiede bei den Notaren
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Notaren. Genauer gesagt handelt es sich hierbei nicht um ein spezielles Berufsbild, sondern um Vorkommnisse:
So gibt es die Möglichkeit Nr. 1: Käufer und Verkäufer nehmen gleichzeitig vor Ort den Termin wahr. Ein Notar kümmert sich um sämtliche Vorkommnisse.
Möglichkeit Nr. 2: Der Käufer sitzt z. B. in Berlin, der Verkäufer in München. Hier gibt es einen sogenannten Angebotsnotar: Der Notar in Berlin macht zum Beispiel das Angebot des Käufers an den Verkäufer in München, dass er die Immobilie kaufen möchte. Der Abwicklungsnotar wäre dann der in München. Der nimmt dieses Angebot zusammen mit dem Verkäufer an. Weiter kümmert er sich um die Abwicklung der gesamten Urkunde mit Grundbuch, Banken, Zahlung etc.
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