Alle Artikel Finanzen Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck ESt 1 C) – für beschränkt steuerpflichtige Personen

Einkommensteuererklärung (Hauptvordruck ESt 1 C) – für beschränkt steuerpflichtige Personen

Wenn Du in Deutschland arbeitest oder auf eine andere Art und Weise im Inland Einkünfte erzielst, aber in einem anderen Land wohnhaft gemeldet bist, brauchst Du für Deine Erklärung zur Einkommensteuer (ESt) höchstwahrscheinlich das Formular ESt 1 C! Das Formular ESt 1 C “Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht” fungiert als alternativer Hauptvordruck für Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die über inländische Einkünfte verfügen. Im Wesentlichen werden Deine persönlichen Daten abgefragt, damit die Finanzbehörden Dir Deine Einkommensteuererklärung exakt zuordnen können – deshalb werden solche Hauptvordrucke gemeinhin auch Mantelbögen genannt: Das Formular ESt 1 C umschließt die weiteren Bestandteile Deiner Einkommensteuererklärung – bildlich gesprochen – wie ein Umhang oder eben ein Mantel. Beim Ausfüllen des Hauptvordrucks ESt 1 C besteht weiterhin die Möglichkeit, in besonderen Fällen eine Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen oder eine Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags abzugeben. Zurück zur Übersicht: Steuererklärung Formulare.

Formular: ESt 1 C – Voraussetzungen, Inhalte, Änderungen

Das Formular ESt 1 C ist für beschränkt steuerpflichtige Personen gedacht, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Kalenderjahr der Steuererklärung außerhalb von Deutschland liegt, insofern sie innerhalb von Deutschland Gelder erwirtschaftet haben. Es dient als alternativer Hauptvordruck bzw. Mantelbogen zu dem Formular ESt 1 A, welches sich an Personen mit deutschem Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort richtet, die der Steuerpflicht unbeschränkt oder erweitert unbeschränkt unterliegen oder denen ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht bewilligt worden ist.

Unterliegt die Summe der Einkünfte im Kalenderjahr der Steuererklärung zu mindestens 90 % der deutschen Einkommensteuer, ist es möglich, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen. Dies gilt auch bei ausländischen Einkünften unterhalb des Grundfreibetrags gemäß Einkommensteuergesetz (EStG). In beiden Fällen erfolgt die Einkommensteuererklärung über den Hauptvordruck ESt 1 A “Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht”.

Bei inländischen Einkünften und Wohnsitz außerhalb Deutschlands gilt:

  • Regulär der Hauptvordruck ESt 1 C “Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht”
  • Für Antragsteller der Hauptvordruck ESt 1 A “Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht”
    • Voraussetzung 1: einkommensteuerpflichtige inländische Einkünfte >= 90%
    • Voraussetzung 2: nicht einkommensteuerpflichtige ausländische Einkünfte < Grundfreibetrag (EStG)

Du bist mitten in Deiner Steuererklärung und hast noch mehr Fragen? Lern hier alle Grundlagen kennen (Definition, Fristen, alle Formulare, usw.): Einkommensteuererklärung.

Inhalte ESt 1 C: Einkommensteuererklärung, Arbeitnehmer-Sparzulage, Verlustvortrag

Neben der Einkommensteuererklärung, zu deren Zweck allgemeine Angaben zur Person des Steuerpflichtigen angefragt werden, erfüllt der Hauptvordruck ESt 1 C zwei weitere Funktionen: Zum einen ist es möglich, in besonderen Fällen einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage einreichen, zum anderen eine Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags abzugeben.

Funktionen des Hauptvordrucks ESt 1 C:

  • Einkommensteuererklärung
  • Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
  • Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Änderungen 2019: Grenzüberschreitende Steuergestaltung, Leistungen aus EU-/EWR-Staaten, eDaten

Ab 2019 sind einige Änderungen hinsichtlich der Einkommensteuer Formulare in Kraft getreten: Im Gegensatz zum Hauptformular ESt 1 A wurde der Mantelbogen ESt 1 C umfänglich beibehalten und umfasst nach wie vor vier Seiten. Es wurden jedoch einige inhaltliche Verschiebungen und Umstrukturierungen zwecks leichterer Handhabung vorgenommen.

Weiterhin wird auf Angaben, die bereits von mitteilungspflichtigen Stellen elektronisch gemäß Abgabenordung (AO) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden – die sogenannten eDaten – verzichtet. Da keine Bindungspflicht vorliegt, ist es bei Bedarf möglich, an den markierten Stellen eigene Angaben zu tätigen oder Korrekturen vorzunehmen.

Konkrete Änderungen beim Ausfüllen:

  • Neu – Zeile 40: “Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer
  • Neu – Zeile 48: “Vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat”
  • Neu – Zeilen 68f: “Mitteilung von Steuergestaltungen”
  • Separation – Zeilen 64f: “Spendenvortrag” (Zeile 64), “Verlustabzug” (Zeilen 65-66)
  • Verschiebung – Zeile 40 nach 31: “Anrechenbare ausländische Steuer”
  • Verschiebung – Zeilen 66ff nach 70ff: “Ergänzende Angaben”
  • Verschiebung – Zeile 75 nach 67: “Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen”
  • Verschiebung – Zeilen 76ff nach 91ff (Seite 4): (Empfangs-)Bevollmächtigter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigter
  • Verschiebung – Zeile 91 nach 99: “Ergänzende Angaben zur Steuererklärung”

Download & Druckvorlage: Hauptvordruck ESt 1 C (2019)

Hier findest Du den Hauptvordruck bzw. Mantelbogen ESt 1 C für das Kalenderjahr 2019 als kostenloser Download im PDF-Format:

Alternativ kannst Du Dir die einzelnen Seiten des Formulars hier anschauen, als Bilddatei speichern oder kostenlos im Papierformat drucken:

ESt 1 C “Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht” – Seite 1

ESt 1 C “Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht” – Seite 2

ESt 1 C “Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht” – Seite 3

ESt 1 C “Einkommensteuererklärung beschränkte Steuerpflicht” – Seite 4

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