Du bist Unternehmer und möchtest Steuern sparen? Neben umfassenden Konzepten und persönlichen Coachings biete ich auch immer wieder kurze Videos an, in denen Themen, die ich für wichtig halte, knackig erklärt werden. In diese hier geht es um 2 ziemlich unbekannte Tricks, die schnell und einfach umsetzbar sind und mit denen Du am Jahresende bares Geld zurückbekommst. Beide Hacks haben mit Rückstellungen zu tun. Aber lies selbst, auf was für geniale Weise Du Steuern sparen kannst, wenn Du über das nötige Know-How verfügst!
Du bist gerade im Flugzeug, im ICE oder kurz vor dem nächsten Meeting, aber hast keine Kopfhörer dabei? Unter meinem Video findest Du ein ausführliches Transkript mit 2 der unbekanntesten Methoden, Steuern zu sparen.
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Rückstellungen: 2 geniale Hacks
In diesem Artikel lernst Du 2 Hacks, die man schnell umsetzen kann beziehungsweise mit denen Du als Unternehmer erkennen kannst, ob Du schon wirklich steuerlich intelligent agierst.
Hier werden Dir folgende Fragen beantwortet:
- Was bringen mir nicht genutzte Urlaubstage?
- Was kann ich gegen das Verjähren unternehmen?
- Was bedeutete eigentlich DSGVO?
- Und wie kann mit ein Datenschutzverstoß helfen?
Nicht genutzte Urlaubstage
Zunächst geht es um das Thema Rückstellungen. Nehmen wir mal an, Du hast ein Unternehmen, hast Mitarbeiter beschäftigt, eventuell hast Du sogar eine GmbH. Du bist selbst Mitarbeiter Deiner eigenen GmbH. Dann hast Du ja auch stichtagsbezogen einen Urlaubsanspruch. Und diesen nicht genommene Urlaub, den darf man dann auch bewerten. Dieser schlägt sich dann eben in der Urlausrückstellung nieder.
Was die wenigsten jetzt aber wissen ist, dass der Europäische Gerichtshof entschieden hat, dass man einen Mitarbeiter ganz konkret schriftlich dazu auffordern muss, seinen Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen zu haben. Ansonsten verjähren die restlichen Urlaubstage. Ich stelle dann immer spaßeshalber meinen Kunden, die geschäftsführende Gesellschafter sind, die Frage: Wann hast Du Dir eigentlich das letzte Mal einen solchen Brief geschickt, dass Du Deinen Urlaub nehmen musst?
Mitarbeiter müssen schriftlich aufgefordert werden, ihren Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen!
Denn wenn Du Dir diesen Brief also nicht geschickt hast, denn verjährt der Urlaub eben nicht! Wenn also ein Unternehmer in den letzten Jahren immer nur 15 Urlaubstage im Jahr genommen hat, der ist ja keine Seltenheit, dass gerade diese Leute quasi durcharbeiten, dann kommt da über die Jahre schon ganz gut was zusammen. Und da das Ganze auf dem Monatsgehalt basiert, können da teilweise recht hohe Rückstellungen zustande kommen. Ein netter Betrag, den Du in Deiner letzten Bilanz mit verankern kannst.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Du als Unternehmer hast stichtagsbezogen einen Urlaubsanspruch
- jeder (inklusive Dir) muss per Brief aufgefordert werden, den Urlaub zu nehmen
- wenn das nicht passiert ist, verjährt der Urlaub nicht
- da das auf dem Monatsgehalt basiert können hohe Summen zusammenkommen
Strafen bei Datenschutzverstoß
DSGVO steht für Datenschutzgrundverordnung. Es kann ja sein, dass Unternehmer mal einen Datenschutzverstoß begehen. Darauf drohen Strafen und die Strafen sind mit bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes des gesamten Unternehmens zu bemessen. Da solltest Du als Unternehmer Dir mal die Frage stellen, ob Du nicht mal versehentlich was falsch gemacht hat. Das muss dann natürlich drohen, also Du musst es plausibel darstellen und dann kannst Du auch entsprechende Rückstellung in diesen Bereichen einbinden. 4 Prozent des Jahresumsatzes, das ist schon nicht so schlecht!
Weitere Informationen zu Rückstellung und verschiedenen Sachen die Bilanz betreffend, kannst Du in der 17 Punkte Checkliste nachlesen.
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