Die Anlage “Vorsorgeaufwand” ist ein zusätzliches Formular, das im Rahmen der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden kann, wenn bestimmte Versicherungsbeiträge – vorrangig die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung betreffend – berücksichtigt werden sollen. Zurück zur Übersicht: Steuererklärung Formulare.
Formular: Anlage “Vorsorgeaufwand” – Versicherungen, Inhalte, eDaten
Die Anlage “Vorsorgeaufwand” ermöglicht Beitragsangaben zu Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Hierbei können Vorsorgeaufwendungen bis zu den jeweils gültigen Höchstbeträgen berücksichtigt werden. Mit steuerfreien Einnahmen kontextuelle Versicherungsbeiträge werden nicht anerkannt – es sei denn, sie fallen als steuerfreier Arbeitslohn unter das Doppelbesteuerungsabkommen.
Inhalte & Anordnung der Anlage “Vorsorgeaufwand”:
- 1. “Beiträge zur Altersvorsorge” – Zeilen 4-10
- 2. “Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung” – Zeilen 11-22
- 3. “Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung” – Zeilen 23-30
- 4. “Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung” – 31-36
- 5. “Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse” – Zeilen 37-39
- 6. “Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge” – Zeilen 40-44
- 7. “Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen” – Zeilen 45-50
- 8. “Ergänzende Angaben zu Vorsorgeaufwendungen” – Zeilen 51-57
Versicherungsarten & Vorsorgeaufwendungen: Sozialversicherung, Risikoversicherung, Kapitalversicherung
Insgesamt werden neben Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auch Beiträge im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen und landwirtschaftlichen Alterskasse berücksichtigt. Ebenso können bestimmte Beiträge zu Risiko- und Kapitallebensversicherung, Lebensversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung wie auch Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden.
Versicherungsbeiträge im Sinne der Anlage “Vorsorgeaufwand”:
- Arbeitslosenversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Krankenversicherung
- Landwirtschaftliche Alterskasse
- Lebensversicherung
- Öffentlich-rechtliche Versicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Risikolebensversicherung
- Unfallversicherung
Im Hinblick auf Maßnahmen zur Altersvorsorge wird unterschieden zwischen der inländischen und ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgungseinrichtungen, zertifizierten Rentenverträgen – also Rürup- oder Basisrentenverträgen – sowie der landwirtschaftlichen Alterskasse. Im Falle der Riester-Rente ist ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug möglich. Mehr hierzu siehe Anlage AV.
Besondere Vorsorgeaufwendungen: Öffentlich-rechtlicher Dienst, Kirche, Kapitalgesellschaft & Co
Die ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (ab Zeile 51) gilt für Personen, die vollzeitlich oder zeitanteilig nicht der Rentenversicherungspflicht unterlegen sind. Darunter fallen beispielsweise das Personell des öffentlich-rechtlichen Dienstes und der Kirche, Weiterbeschäftigte und bestimmte Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften, aber auch Studierende und Praktikanten.
Gültigkeitsbereich für ergänzenden Angaben zu Vorsorgeaufwendungen:
- Beamte
- Richter
- Soldaten
- Geistliche
- Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften (ohne gesetzliche Rentenversicherung)
- Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Studierende & Praktikanten
- Weiterbeschäftigte & Werkspensionäre mit Altersrente
Änderungen 2019: Neugestaltung, Wegfall von Angaben ohne DSGVO-Zustimmung, eDaten
Inhaltlich und stukturell wurden im Vergleich zum Vorjahr einige Änderungen vorgenommen. Maßgeblich wird auf Angaben, die bereits von mitteilungspflichtigen Stellen elektronisch gemäß Abgabenordung (AO) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden – die sogenannten eDaten – verzichtet. Da keine Bindungspflicht vorliegt, ist es weiterhin möglich, an den markierten Stellen eigene Angaben zu tätigen oder Korrekturen vorzunehmen.
Konkrete Änderungen beim Ausfüllen:
- Verschiebung – Zeile 11 zu 51: Steuerfreie Zuschüsse / Abgabebeiträge / Beihilfen
- Zusammenführung – Zeilen 40f zu 40: Angaben zur mitversicherten Person
- Wegfall – Zeile 47: Gesamtbetrag zu Kranken- und Pflegeversicherung (bei fehlender Einwilligung zur Datenübermittlung)
Die Angaben in Zeile 47 (Felder 371 & 471) haben sich aufgrund neuerer Gesetze und Verordnungen erübrigt. Vormals wurde hier der Gesamtbetrag der entsprechenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen, insofern keine Zustimmung zu einer Datenübermittlung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfolgt ist. Mittlerweile sind die mitteilungspflichtigen Stellen – unabhängig vom Vorliegen einer Einwilligung- dazu verpflichtet, die erforderlichen Daten ganzheitlich zu übermitteln.
Download & Druckvorlage: Anlage “Vorsorgeaufwand” (2019)
Hier findest Du die Anlage “Vorsorgeaufwand” zur Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2019 als kostenloser Download im PDF-Format:
Alternativ kannst Du Dir die einzelnen Seiten des Formulars hier anschauen, als Bilddatei speichern oder kostenlos im Papierformat drucken:
Steuererklärung Anlage “Vorsorgeaufwand” – Seite 1
Steuererklärung Anlage “Vorsorgeaufwand” – Seite 2
Next Level Steuercoaching 2021: Jetzt bewerben
Auch 2021 haben viele Selbstständige & Unternehmer echte Schmerzen bei ihrer Steuer- & Abgabenlast! Wir haben 3 altbekannte Fachgebiete zu einer völlig neuen Strategie kombiniert, die es Leistungsträgern ermöglicht, Steuern in privates Vermögen umzuwandeln.
Steuern in privates Vermögen umwandeln
Steuern reduzieren und investieren - Lerne, nur mit Köpfchen allein, ein Cashflow-trächtiges Millionen-Vermögen aufbauen und somit Dein Leben immer entspannter gestalten kannst:
Steuercoaching