Steuererklärung Fristen – Wie lange kann man die Steuererklärung abgeben? Welche Steuererklärung kann ich in diesem Jahr noch abgeben? Wie lange kann man rückwirkend eine Steuererklärung machen? Was passiert wenn man Steuer nicht rechtzeitig abgibt? Der Aufschub hat nur zur Folge, dass für den Steuerpflichtigen, kurz vor Ende der Abgabefrist, unnötiger Stress und Panik entsteht. Dabei muss das Prozedere der Steuererklärung keinesfalls kompliziert und aufwendig sein. Lerne hier mehr über Abgabefristen für Steuerpflichtige wie Studenten, Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner. Hier geht es zurück zur Übersicht: Steuererklärung.
Stand 01 / 2021
Fristen: Abgabepflicht & freiwillige Abgabe
Zwei der wichtigsten Informationen hinsichtlich der Steuererklärung sind sicherlich die zugelassene Bearbeitungszeit und die konkrete Abgabefrist. Viele Steuerpflichtige erledigen ihre Steuererklärungen erst unmittelbar vor Ablauf der Frist und geraten daher in Panik. Doch auch für Steuerpflichtige mit gutem Zeitmanagement und daher rührend angemessenen Bearbeitungszeit, ist es wichtig, das exakte Datum der Abgabefrist für die Steuererklärung zu kennen. Denn bei Verspätung drohen Zuschläge, die je nach Sachverhalt durchaus kostspielig sein können.
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Sobald feststeht, dass eine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird, fragen sich viele:
“Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?”
Auf diese Frage gibt es unterschiedliche Antworten – je nachdem, wer fragt. Grundsätzlich wurde die Abgabefrist im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I S. 1679) für alle zur Abgabe verpflichteten Personen um zwei Monate verlängert. Die Bearbeitungszeit beträgt somit nunmehr sieben Monate. Fällt die Frist auf einen Sonntag oder Feiertag, wird der nächste Werktag als Stichtag akzeptiert.
Achtung: Steuerberater und andere Angehörige der steuerberatenden Berufe, müssen andere Abgabefristen einhalten als Personen, die ihre Steuererklärung selber machen!
Abgabefrist: Steuererklärung mit & ohne Steuerberater
Für den Großteil der Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärungen selber machen, gilt anstelle des 31. Mai ab der Steuerperiode 2018 als neuer Stichtag der 31. Juli. Gleichsam brauchen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein und Co. den 31. Dezember kontextuell zur Steuererklärung nicht länger berücksichtigen.
Die neue Abgabefrist liegt für mit der Steuererklärung beauftragte Dienstleister auf dem 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Kalenderjahres. In Beraterfällen können Steuererklärungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) durch Personen und Gesellschaften, Behörden, Verbände und Vereinigungen wie auch Körperschaften getätigt werden.
Frist eigene Steuererklärung
31. Juli des nächsten Kalenderjahres
Frist Steuererklärung mit Steuerberater
28./29. Februar des übernächsten Kalenderjahres
Diese Fristen gelten neben der Einkommensteuererklärung ebenfalls für Steuererklärungen zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie für Erklärungen zur gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellung. Die Steuererklärung zur Umsatzsteuer beruht im Regelfall auch auf den genannten Fristen – es sei denn, die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit endet spätestens zum 31. Dezember de Steuerperiode. In diesem Fall wird laut Umsatzsteuergesetz (UStG) als Bearbeitungszeitraum exakt ein Monat nach Beendigung der Tätigkeit eingeräumt.
Frist Steuererklärung zur Umsatzsteuer: ein Monat bei Tätigkeitsende innerhalb Steuerperiode
Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft
Eine Ausnahme zu dieser Regelung betrifft diejenigen Steuerpflichtigen, die Gewinne aus Land- und Forstwirtschaft einbringen: Da das Wirtschaftsjahr hier von dem Kalenderjahr abweichen kann, läuft die Bearbeitungszeit gemäß Einkommensteuergesetz von sieben Monaten hier ab Beendigung des Wirtschaftsjahres. Der Stichtag liegt somit sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres und ist für jeden Steuerpflichtigen individuell zu berechnen.
- Frist Steuererklärung bei Gewinnen aus Land- und Forstwirtschaft: sieben Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
Aufforderung zur Abgabe
Darüber hinaus kann das Finanzamt steuerpflichtige Personen zu der Abgabe einer Steuererklärung auffordern. In dem Fall gilt die bei Bekanntgabe festgesetzte Bearbeitungszeit und die kalendermäßig datierte Abgabefrist. Hierzu später mehr.
- Frist Steuererklärung bei Aufforderung: kalendermäßig datierter Stichtag
Rückwirkend bei freiwilliger Abgabe
Für diejenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig einreichen, gilt abweichend: Die Abgabefrist beträgt exakt vier Jahre zum 31. Dezember und läuft ab Ende des Wirtschaftsjahres, für das die Steuererklärung veranlagt wird. Sie wird also rückwirkend beim Finanzamt eingereicht. Da die Finanzverwaltung hier eine sehr großzügige Bearbeitungszeit einräumt, ist sie umso penibler, was die Durchführung selbst anbelangt: Freiwillig erstellte Steuererklärungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Stichtag bis spätestens 24 Uhr beim Finanzamt eingereicht werden. Die Hausbriefkästen der Finanzämter sind aus diesem Grund mit Eingangsstempeln ausgestattet, die auch bei manuellen Einwürfen den Eingang der Steuererklärungen sekundengenau festhalten.
Abgabefrist Steuererklärung rückwirkend bei freiwilliger Abgabe:
- Steuererklärung Eingang beim Finanzamt: vier Jahre zum 31. Dezember, 24 Uhr (“und keine Sekunde länger”)
Fristverlängerung & Fristerlass auf Antrag: Aufschub
Fristverlängerungen und Fristerlasse können in Ausnahmefällen beim Finanzamt beantragt werden. Hierzu muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Finanzamt vor Ablauf der eigentlichen Abgabefrist zur Steuererklärung eingereicht werden. Eine Fristverlängerung wird bei glaubhafter und nachweisbarer Begründung in der Regel über vier Monate genehmigt. Als Begründungen werden beispielsweise Krankenhausaufenthalte und langwierige Krankheitsfälle akzeptiert, aber auch Auslandsaufenthalte und längere Dienstreisen sowie fehlende Unterlagen können eine Fristverlängerung begründen.
Mögliche Gründe für eine Fristverlängerung:
- Krankenhausaufenthalte
- Langwierige Krankheitsfälle
- Auslandsaufenthalte
- Längere Dienstreisen
- Fehlende Unterlagen
Antrag auf Fristverlängerung: Einkommensteuererklärung & Verlustvortrag
Verlängerungen können für Steuererklärungen zur Einkommensteuer beantragt werden und ebenso für Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages. Auch Land- und Forstwirte können einen Antrag auf Fristverlängerung bei der Finanzverwaltung einreichen. Anträge auf Einkommensteuerveranlagung und Anträge auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage können nicht per Antrag verlängert werden und sollten daher spätestens zum Stichtag beim zuständigen Finanzamt eingehen.
Verlängerbare Erklärungsfristen:
- Erklärung zur Einkommensteuer
- Erklärungen zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages
- Steuererklärungen bei Gewinnen aus Land- & Forstwirtschaft
Verspätungszuschlag: Zuschlagshöhe, Zwangsgelder & Zinsen
Gibt ein Abgabepflichtiger seine Steuererklärung verspätet ab, drohen von Gesetzes wegen her Sanktionen. Als Verspätungszuschlag werden 0,25% der festgesetzten Steuer veranlasst – dies entspricht einem Betrag von mindestens 25 Euro, pro angefangenen Monat und kann summa summarum bis zu 25.000 Euro betragen. Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I S. 1679) wurde ein neues Verfahren eingeführt, nach dem bei mehr als 14 Monaten Verspätung nach Ablauf des Steuerjahres, der Verspätungszuschlag automatisch in Rechnung gestellt wird.
- Verspätungszuschlag: 0,25% pro angefangenen Monat
- Maximalbetrag: bis 25.000 Euro
- Automation: ab 15. Monat der Verspätung
Bei wiederholt verspäteter Abgabe der Steuererklärung ist mit zusätzlichen Zwangsgeldern und Zinsen zu rechnen. Bleibt die Steuererklärung trotz Abgabepflicht komplett aus, werden die Zuschläge anhand von Schätzungen hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen angesetzt. Nachgereichte Informationen sind im Falle eines Einspruchsverfahrens nicht zu berücksichtigen.
Einkommenssteuererklärung von A-Z
Steuererklärung Einkommenssteuer: Fristen, Formulare, Freibeträge und Tipps – Das Thema “Steuererklärung” ist für viele ein leidiges Thema und wird daher nach Möglichkeit vermieden oder weitestgehend hinausgezögert. Der Aufschub hat jedoch zur Folge, dass für den Steuerpflichtigen, kurz vor Ende der Abgabefrist, unnötiger Stress und Panik entsteht. Dabei muss das Prozedere der Steuererklärung keinesfalls kompliziert und aufwendig sein. Mit ein wenig Know-How und Erfahrung, kann jeder die nötigen Unterlagen und Formulare in nur wenigen Momenten fertigstellen und beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dadurch wirst Du Steuern sparen, zum Beispiel durch Abschreibungen für den Job, Deine Vorsorge, ebenso Fahrtkosten, Werbungskosten und vieles mehr.
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