Steuer, die ein Gewerbebetrieb abführen muss. Dazu zählen Personen, die ein Gewerbe ausüben, wie auch Unternehmen. Die Gewerbesteuer wird von den Gemeinden erhoben, die auch ihre Höhe über den sogenannten Hebesatz festlegen. Für sie stellt diese Steuer eine der wichtigsten Einkunftsarten dar.
Bei Personen (und Personengesellschaften) gilt ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro. Alle darüber hinaus erzielten Erträge (Gewinne) werden der Gewerbesteuer unterworfen, welche im Jahr der Zahlung bis zu einen gewissen Satz auf die Einkommensteuer anrechenbar ist.
Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich keinen Freibetrag und sind somit von Beginn an gewerbesteuerpflichtig.