Sonderkündigungsrecht & Vorfälligkeitsentschädigung

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    Beiträge
  • #33905 Score: 0
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo zusammen,

    nach dem ich die Inhalte Immobilien Investor Master Kurs, Buch, Podcast, Datenbank im GeVestor Verlag studiert habe, plane ich nun ein 3-Mehrfamilienhaus im Speckgürtel bzw. Einzugsgebiet Frankfrt am Main als Bestandsimmobilie in privater Vermögensverwaltung für meine spätere Altersvorsorge zu kaufen und zu vermieten.

    Frage: wenn ich mein Annuitätendarlehn beispielsweise auf 15 Jahre Kreditlaufzeit & Zinsfestschreibung abschließe, und ich in dem Jahr 12 Gebrauch von meinem Sonderkündigungsrecht mache, fällt seitens der Bank die Vorfälligkeitentschädigung an?

    Vielen Dank im Vorraus für die Beantwortung! 🙂

     

    Viele Grüße

    Hermann

    #33630 Score: 0
    Peter Hennig
    Teilnehmer
    3 pts

    Hallo Herrmann,

     

    die Frage ist wieso du das Darlehen vorzeitig aufkündigen willst – willst du es denn auslösen?

    Ich weiß, dass du bei einer 15-jährigen Zinsbindung nach 10 Jahren gemäß EU-Richtlinien ein Sonderkündigungsrecht hast – ich denke aber das, solltest du davon nicht gebrauch machen, du weiterhin die fünf Jahre auch gebunden bist.

    Dementsprechend sollte auch nach vorzeitigem Aufkündigen im 12. Jahr eine Vorfälligkeit entstehen…

    Falls du wirklich vorzeitig ablösen willst, rate ich dir sowieso zu 10 Jahren Zinsbindung. Du zahlst ja bei der Prolongation dann nur noch die Zinsen auf den zu dem Zeitpunkt offenen Darlehensbetrag – heißt prinzipiell viel viel weniger als ganz am Anfang. Das heißt also wenn wir davon ausgehen das die Finanzierungskonditionen schlechter sind ist das eher zweitrangig wenn du nach 12 Jahren ablöst.

    Ich hoffe ich konnte dir helfen, liebe Grüße

     

    Peter

    #33636 Score: 0
    Anonym
    Inaktiv

    Hallo Peter,

     

    vielen Dank erstmal für Deine Antwort.

    Hintergrund meiner Frage ist; ich gehe sehr stark davon aus, dass es in absehbarer Zeit eine Währungsreform geben muss, was bedingt durch die Finanzinskrise und die starke Inflation ist. Daher bin im überlegen ob ich auf 10 oder 15 Jahre finanzieren soll. Ich will die Immobilie zwar lanfristig für meine Altervorsorge in Bestand halten und eigentlich auch nicht verkaufen, doch will auch bei einer Währungsreform flexible bleiben. Ich tendiere jedoch auf 15 Jahre zu finanzieren…

    Wenn ich auf 10 Jahre finanziere und die Prolongation in Anspruch nehme, könnten ja die neu vereinbarten Darlehnszinsen von den jetzten 2% auf 4% ansteigen, da sich die Wirtschafts- und Immobilienkreditvergabesituation verschlechtetert haben. Was meinst du?

     

     

    Kannst du einen guten Finanzierungsvermittler für den Raum Frankfurt, Hochtaunuskreis und Main-Taunus-Kreis empfehlen, der einen direkt kontakt zu den Bankern hat und weiß wie deren aktuelle Kredirvergabesituation bzw. Ziele dafür aussehen?

     

    Ich freue mich auf Deine Antwort und verbleibe mit besten Grüßen

    Hermann

    #33736 Score: 0
    Anonym
    Inaktiv

    Nach 10 Jahren kann man Gesetzlich gesehen sein Darlehn ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Es sei denn der Darlehnsvertrag wurde irgendwie verändert.

    #33761 Score: 0
    Alexander Luhn
    Teilnehmer
    6 pts

    Berechtigte Frage, in diesem Bereich herrscht viel Unklarheit

    10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens hast du jederzeit ein ganz oder teilweise Kündigungsrecht. Zu beachten sind lediglich die 6 Monate Kündigungsfrist.

     

    Als Finanzierungsvermittler stehe ich gern zur Verfügung

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