Kaution zurück erhalten

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    Beiträge
  • #33838 Score: 0
    Timo
    Teilnehmer

    Hallo liebe Community,

    zu meinem Thema. Ich habe vor etwa 9 Monaten das Haus von meinem Opa in Aachen geerbt, habe es renoviert und vermietet. Leider bin ich bei den Mietern auf ziemliche Windvögel „reingefallen“ (Ich habe gewusst, das die Leute nicht zuverlässig sind, da das Geld aber vom Amt kam, habe ich mir gedacht es kann ja nicht viel passieren.). Kurz jetzt sind die Mieter einfach in Nacht und Nebel ausgezogen und haben die Wohnung recht vermüllt verlassen. Das Amt hat die Zahlung eingestellt, obwohl mir nicht gekündigt wurde… ich bin mir ziemlich sicher, das ich Mieten vom Amt nicht mehr zu erwarten habe, allerdings möchte ich die Kaution natürlich sichern… habt ihr da Tipps, wie ich das möglichst schnell und kostengünstig erreichen kann? (Mietvertrag wurde direkt mit den Mietern geschlossen die Mietzahlungen gingen durch eine Abtretungserklärung direkt an mich)

    #33535 Score: 0
    Tobias Jöckel
    Teilnehmer
    2 pts

    Hallo Timo,

    ich habe in diesem Bereich schon einige Erfahrungen gemacht. Ich vermiete von 5 Wohnungen 4 an SGB-Leistungsempfänger. Die können schon mal bei Nacht und Nebel weg sein.

    Nun die Gute Nachricht: Die Kaution wurde vom Amt bezahlt. Die Mieter bzw. Leistungsempfänger stottern oft 10% von der Leistung zurück ans Amt ab. Da der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter gemacht wurde, interessiert sich das Amt nicht für die Zahlung der Kaution. Zudem sei gesagt, dass kein Anspruch bestünde die Kaution zu erhalten. Warum? Stell Dir folgende Fragen:

    – Hast Du eine Kündigung erhalten? 😉

    – Ist die Wohnung “übergeben” worden, was Voraussetzung für die Kautionszahlung wäre. 😉

    Vom Amt kannst Du nichts erwarten. Ich habe mit denen aber gute Erfahrungen gemacht, wenn man die mit Infos versorgt über die Mieter. Umgekehrt läuft das dann bei entsprechender Vertrauensbasis auch.

    Meine Empfehlung wäre, jeden Monat akribisch die Zahlungseingänge zu prüfen. Wenn nur 2 Tage etwas nicht kommt, dann direkte Meldung an das Amt und an den Mieter. Direkt auch schon Abmahnung bzw. Aufforderung zur Zahlung an den Mieter aufsetzen. Der Richter fragt als allererstes nach Fristen, wenn es um eine Räumungsklage geht.

     

    VG

    Tobias

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