Die Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” war vormals Bestandteil des Hauptvordrucks ESt 1 A “Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht” und wurde zum 1. Januar 2019 zugunsten einer Erleichterung der Steuererklärung ausgelagert. Über diese Anlage können Steuerermäßigungen gemäß § 35a EStG beantragt werden. Zurück zur Übersicht: Steuererklärung Formulare.
Formular: Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” – Vorgaben, Beispiele, Änderungen
Die Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” ist eine wesentliche Ergänzung zum Hauptvordruck ESt 1 A bzw. Hauptvordruck ESt 1 C und erweitert die Einkommensteuererklärung um Angaben zu haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Die Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” kann für Aufwendungen eingesetzt werden, bei denen eine leistungsbezogene Rechnung ausgestellt und die in Anspruch genommene Leistung nachweislich bezahlt worden ist. Kinderbetreuungskosten können nicht im Sinne der Anlage geltend gemacht werden. Mehr hierzu siehe Anlage “Kind”.
Haushaltsnahe Tätigkeiten & Dienstleistungen: Wohnungsreinigung, Gartenpflege & Co
Die Gewährung von Steuervergünstigungen nach § 35a EStG sind nur dann möglich, wenn die Aufwendungen nicht parallel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten aufgeführt werden. Auch Doppelungen mit Angaben in Anlage “Sonderausgaben” bzw. Anlage “Außergewöhnliche Belastungen” sind nicht zulässig.
Beispiele für haushaltsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen:
- Gartenpflege
- Winterdienst
- Reinigung der Wohnung
- Zubereitung von Mahlzeiten
Vergleichbare Aufwendungen, die kontextuell als Hilfsttätigkeiten bei in Heimen untergebrachten pflege- und betreuungsbedürftigen Personen auftreten, können anteilig begünstigt werden. Hierunter fallen beispielsweise diverse Reinigungsarbeiten, die Zubereitung von Mahlzeiten sowie in Anspruch genommene Wäscheserviceleistungen.
Handwerkerleistungen: Reparatur, Renovierung, Austausch & Modernisierung
Bei Handwerkerleistungen, für die im Sinne der Anlage Steuervergünstigungen beantragt werden, darf es sich nicht um öffentlich geförderte Maßnahmen mit Inanspruchnahme von steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligenden Darlehen handeln.
Beispiele für Handwerkerleistungen:
- Reparatur, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen
- Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
- Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche (EBK)
Material- und Warenkosten werden im Gegensatz zu den tatsächlichen Handwerkerleistungen nicht berücksichtigt. Bei Neubaumaßnahmen erfolgen für handwerkliche Tätigkeiten ebenfalls keine Steuerergünstigungen.
Änderungen 2019: Loslösung ESt 1 A, Abschnittsbezeichnungen, Rechnungsbeträge
Abgesehen von der generellen Auslagerung der haushaltsnahen Aufwendungen als losgelöste Anlage zur Einkommensteuererklärung ESt 1 A wurden auch inhaltlich und stukturell einige Änderungen vorgenommen.
Konkrete Änderungen beim Ausfüllen:
- Bezeichnung – Zeile 72 jetzt 5: “Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen”
- Bezeichnung – Zeile 73 jetzt 6: “Handwerkerleistungen” & neues Einagebfeld “Summe der Rechnungsbeträge”
- Korrektur Angabenbezug – Zeilen 74ff jetzt 7ff:
- “Pflege- und Handwerksleistungen als außergewöhnliche Belastungen” jetzt in Zeilen 20ff der Anlage “Außergewöhnliche Belastungen”
- “Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse / Dienstleistungen” & “Handwerkerleistungen” jetzt in Zeilen 4ff
Download & Druckvorlage: Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” (2019)
Hier findest Du die Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen” zur Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2019 als kostenloser Download im PDF-Format:
Alternativ kannst Du Dir das Formular hier anschauen, als Bilddatei speichern oder kostenlos im Papierformat drucken:
Steuererklärung Anlage “Haushaltsnahe Aufwendungen”
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