Anlage Sonderausgaben – Angaben zu Sonderausgaben

Die Anlage „Sonderausgaben“ war vormals Bestandteil des Hauptvordrucks ESt 1 A „Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht“ und wurde zum 1. Januar 2019 zugunsten einer Erleichterung der Steuererklärung ausgelagert. Die Anlage berücksichtigt wesentliche Aufwendungen der Lebensführung, insofern sie steuerlich begünstigt werden. Zurück zur Übersicht: Steuererklärung Formulare.

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Formular: Anlage „Sonderausgaben“ – Inhalte, Änderungen, Hinweise

Die Anlage „Sonderausgaben“ ist eine wesentliche Ergänzung zum Hauptvordruck ESt 1 A bzw. Hauptvordruck ESt 1 C und erweitert die Einkommensteuererklärung um Angaben zu steuerlich begünstigten Aufwendungen der Lebensführung.

Mitunter überschneidet sich die Geltendmachung von Aufwendungen als Sonderausgaben mit derjenigen von außergewöhnlichen Belastungen. In diesen Fällen gilt das Gebot der Einheitlichkeit, sodass beispielsweise Unterhaltskosten gesamtheitlich nur einer von beiden Anlagen zugeordnet werden können.

Als Sonderausgaben im Sinne der Anlage „Sonderausgaben“ gelten beispielsweise die Kirchensteuer, verschiedene Zuwendungen – unter anderem Spenden und Mitgliedsbeiträge -, Berufsausbildungskosten und weitere Aufwendungen.

Änderungen 2019: Loslösung ESt 1 A, neue Anordung, Wegfall elektronische Übermittlung

Abgesehen von der generellen Auslagerung der Sonderausgaben als losgelöste Anlage zur Einkommensteuererklärung ESt 1 A wurden auch inhaltlich und stukturell einige Änderungen vorgenommen.

Inhalte der Anlage „Sonderausgaben“ in neuer Anordung:

  • 1. „Kirchensteuer“: Zeile 4
  • 2. „Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge)“: Zeilen 5-12
    • … für steuerbegünstigte Zwecke
    • … an politische Parteien
    • … an unabhängige Wählervereinigungen
    • Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung
    • Steuerbegünstigte Organisationen im EU- / EWR-Ausland
  • 3. „Berufsausbildungskosten“: Zeilen 13-14
    • Steuerpflichtige Person/Ehemann/Person A
    • Ehefrau/Person B
  • 4. „Weitere Aufwendungen“: Z15-21
    • „Gezahlte Versorgungsleistungen“ (Renten, Dauernde Lasten)
    • „Unterhaltsleistungen lt. Anlage U
    • „Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches“
    • „Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleiches“

Weiterhin wurde auf Angaben mit Bezug zu getätigten elektronischen Übermittlungen  verzichtet, da eine Übermittlung der Zuwendungsbeträge bis dato nicht umsetzbar ist. Konkret bedeutet dies einen Wegfall der Zeilen 50-52 sowie 54 unter „Zuwendungen“.

Weiterführende Anlagen: Vorsorge & Versorgung, Ausbildung, Kind & Unterhalt

Nicht immer ist eindeutig, welche Angaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung auf welchem Formular auszufüllen sind. In einigen Fällen ist die eine Anlage gültig, in anderen Fällen können Aufwendungen und Kosten nur in einer anderen Anlage berücksichtigt werden. Hier einige Beispiele für Schnittpunkte zwischen der Anlage „Sonderausgaben“ und anderen Anlagen sowie weiterführende Links.

Altersvorsorge, Vorsorgeaufwendungen & schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge werden durch die Anlage „Sonderausgaben“ nicht abgedeckt. In diesen Fällen gilt entweder die Anlage „Vorsorgeaufwand“ – Altersvorsorgebeiträge und sonstige Vorsorgeaufwendungen – oder die Anlage AV – Altersvorsorgebeiträge zu Riester-Verträgen.

Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird als Sonderausgabe anerkannt und der tatsächlich geleistete Betrag vom Finanzamt berücksichtigt. Die abgezogene Ausgleichszahlung ist jedoch vom Empfänger zu versteuern. Siehe auch Anlage SO.

Berufsausbildungskosten, Schul- und Wegegeld, Werbungskosten

Sonderausgaben wie das Schulgeld können pauschal berücksichtigt werden, solange keine die Pauschalbeträge überschreitende Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Alternativ siehe Anlage „Kind“.

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnsitz und Bildungseinrichtung können im Rahmen eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme – beispielsweise zum Immobilienmanager oder Immobilienkaufmann – bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Handelt es sich nicht um ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung, können entstandene Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für mehr Informationen siehe Anlage N.

Unterhalts- & Ausgleichsleistungen mit inländischem Leistungsempfänger

Unterhaltsleistungen an geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten bzw. Lebenspartner können bis zu einem festgelegten Höchstbetrag geltend gemacht werden, solange der Empfänger einen inländischen Wohnsitz führt oder sich für gewöhnlich in Deutschland aufhält. Auch bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs wird vorausgesetzt, dass der Empfänger im Inland lebt. Für beide Fälle siehe Anlage WA-ESt – bei erstmaligem Antrag ist vorab die Anlage U auszufüllen.

Bei fehlendem Antrag auf Sonderausgabenabzug oder geleistete Unterhaltszahlungen an Familienangehörige ersten Grades – Eltern oder Kinder – können die Aufwendungen nicht als Sonderausgaben durchgesetzt werden. Gegebenenfalls ist hier jedoch eine Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung möglich. Mehr hierzu siehe Anlage „Unterhalt“ sowie Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“.

Download & Druckvorlage: Anlage „Sonderausgaben“ (2019)

Hier findest Du die Anlage „Sonderausgaben“ zur Einkommensteuererklärung für das Kalenderjahr 2019 als kostenloser Download im PDF-Format:

Alternativ kannst Du Dir das Formular hier anschauen, als Bilddatei speichern oder kostenlos im Papierformat drucken:

Steuererklärung Anlage „Sonderausgaben“

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