Steuererklärung Hilfe – Wer kann mir bei der Steuererklärung helfen? Kann mir das Finanzamt bei der Steuererklärung helfen? Wie viel kostet ein Lohnsteuerhilfeverein? Wie versteuerst du Einnahmen aus Mieten? Wie werden Kapitalerträge in der Steuer berechnet? Wo trägst du sonstige Einnahmen ein? Egal ob Steuererklärung selber machen oder Abgabe an einen Steuerberater: Wer darf Dir bei der Bearbeitung helfen? Lerne hier mehr über Themen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Hier geht es zurück zur Übersicht: Steuererklärung.
Stand 01 / 2021
Steuererklärung: Hilfe, Beratung & Steuer Tipps
Nicht jeder möchte sich selbst in dem Dschungel aus Steuersprech und Formularen behaupten – oder hat schlichtweg nicht die Zeit dazu. Deshalb suchen viele Steuerpflichtige bereits im Vorfeld extern nach Unterstützung und Beratung oder geben das Prozedere Steuererklärung komplett in fremde Hände. Selbstverständlich ist es möglich, eine Steuererklärung online machen zu lassen. Aber aufgepasst: Bei der Steuererklärung auf die Hilfe von Freunden, Kommilitonen oder Kollegen zurückzugreifen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird vom Finanzamt mit bis zu 5.000 Euro Bußgeld geahndet.
Ordnungswidrige Steuererklärung Hilfe: Freunde, Kommilitonen, Kollegen (Strafgeld bis 5.000 Euro)
Zugelassen Hilfe bei der Steuererklärung: Kostenlos
Personen aus dem engen familiären Umfeld, bestimmte Angehörige und staatlich zugelassene Dienstleister sind in der Regel kein Problem. Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten sowie Rentner und Pensionäre suchen daher gerne im familiären Umfeld nach kostenloser Hilfe.
Steuersoftware – In Kombination mit “Mein ELSTER” oder kompatiblen Softwareprodukten können die üblichen Steueraspekte wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen oftmals ohne größere Schwierigkeiten und Aufwendungen bewältigt werden.
Steuerpflichtige, die zu der Abgabe einer Steuererklärung von Gesetzes wegen her verpflichtet sind oder bei denen im Rahmen der Einkommensteuererklärung größere Besonderheiten berücksichtigt werden müssen, investieren oftmals lieber in professionelle Angehörige der steuerberatenden Berufe, um ihre Erklärung zur Einkommensteuer online machen zu lassen.
- Kostenlose Hilfe: Familie & Angehörige
- Kostenpflichtige Hilfe: Angehörige der steuerberatenden Berufe (Beraterfälle)
Partner, Kind, Eltern, Enkel & Co
Familienmitglieder und Angehörige sind oft gefragt, da sie ihre Hilfe kostenlos anbieten dürfen und gegebenenfalls auf eine mehrjährige Erfahrung im Ausfüllen der Einkommensteuererklärung zurückblicken. Sie kennen die üblichen Formulare und sind in der Regel nur einen Anruf oder eine Stippvisite entfernt. Helfen darf zwar laut Gesetz nicht jeder, doch der engere Familienkreis plus die direkte Familie des eigenen Partners ist allgemeinhin in Ordnung.
Das Mitwirken von Familienmitgliedern oder Angehörigen bei der Steuererklärung sollte, unter Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses auf dem Mantelbogen – ESt 1 A oder ESt 1 C – vermerkt werden, da sie im Zweifelsfall auch als Kontaktperson bzw. Ansprechpartner für das Finanzamt fungieren können.
Partner: Vor / bei / nach Ehe & Lebenspartnerschaft
Ehe- und Lebenspartner dürfen sich während ihrer Partnerschaft wie auch nach Scheidung bzw. Trennung gegenseitig bei der Einkommensteuererklärung unterstützen; Gleiches gilt für Verlobte, die ihre Steuererklärungen bereits vor Heirat und Ehe gemeinsam angehen dürfen. Entsprechend bearbeiten Steuerpflichtige ihre Steuererklärung häufig zusammen mit ihrem zukünftigen, aktuellen oder ehemaligen Ehepartner oder Lebenspartner – ob sie nun zusammen oder einzeln veranlagt werden.
Steuererklärung – Gegenseitige Hilfe zwischen Partnern:
- bei Verlobung
- bei Ehe / Lebenspartnerschaft
- bei Scheidung / Trennung
Familie: Enge Verwandte & direkte Angehörige
Auszubildende und Studenten hingegen stehen noch ganz am Anfang ihrer beruflichen Laufbahn und suchen daher in der Regel bei Vater und Mutter um Rat… Oma und Opa hingegen haben aufgrund von Änderungen und Neuerungen vielleicht Schwierigkeiten mit den Formularen – oder sind generell nicht so Computer-affin – und lassen ihre Steuererklärung am PC lieber von ihren Kindern oder Enkeln ausfüllen. Andere sind eventuell grundlegend chaotisch und haben ihre Steuerunterlagen nicht parat, sodass sie regelmäßig bei Bruder, Schwester oder Schwager bzw. Schwägerin um Hilfestellung bitten…
Steuererklärung – Beratung & Tipps zwischen Familienmitgliedern & Angehörigen:
- Enkel
- Kind
- Geschwister / Halbgeschwister
- Schwager / Schwägerin
- Elter / Schwiegereltern
- Großeltern
- Onkel / Tante
- Neffe / Nichte
Lohnsteuerverein, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer & Co
Im tertiären Sektor bieten viele Dienstleister ihre steuerliche Expertise und tatkräftige Unterstützung an, um für den Steuerpflichtigen das Maximum an Steuervergünstigungen und Einsparungen aus der Einkommensteuererklärung herauszuholen. Professionalität und Fachwissen in Sachen Steuern werden von unterschiedlichen Angehörigen steuerberatender Berufe angeboten, allen voran natürlich der Steuerberater selbst. Die Steuererklärung kann jedoch auch von Lohnsteuerhilfevereinen, Steuerbevollmächtigten und Rechtsanwälten bearbeitet und an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Anlaufstellen für Beratung / Unterstützung
Anlaufstellen für Beratung / Unterstützung, die Du im Folgenden, kurz umrissen, kennen lernst.
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
- Steuerberatungsgesellschaften
- Lohnsteuerberatungsstellen
- Lohnsteuervereine
- Rechtsanwälte
Kosten für Steuerberatung
Die Kosten für eine professionelle Steuerberatung, die im Zuge der Ermittlung von beruflichen Einkünften aufkommen, können von der Steuer abgesetzt werden: Bis zu einem Jahresaufwand von 100 Euro sind Steuerberatungskosten vollständig absetzbar.
Bei höheren Beträgen lohnt es sich gegebenenfalls, auf eine Vereinfachungsregelung der Finanzämter zurückzugreifen, nach der 50 % dieser Kosten als Werbungskosten abgeschrieben werden können.
Lohnsteuerberatungsstelle, Lohnsteuerverein & Lohnsteuerservice
Lohnsteuerberatungsstellen und -vereine beschäftigen Steuerfachwirte und Betriebswirte – seltener auch Steuerberater -, die Steuerpflichtige im Rahmen der Einkommensteuererklärung ganzjährig unterstützen und beraten. Bisweilen werden Lohnsteuerserviceleistungen auch von Gewerkschaften und anderen Berufsvertretungen direkt angeboten. Für viele Arbeitnehmer, Auszubildende und Studenten, Beamte, Rentner und Pensionäre sowie Unterhaltsempfänger, die nicht auf familiäre Hilfe zurückgreifen können oder möchten, sind Lohnsteuerberatungsstellen und Lohnsteuervereine eine naheliegende Alternative, um die notwendige oder freiwillige Steuererklärung online machen zu lassen.
Standard Klientel von Lohnsteuerberatungsstellen / Lohnsteuervereinen:
- Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften < 13.000 Euro
- Auszubildende & Studenten
- Beamte
- Rentner & Pensionäre
- Unterhaltsempfänger
Aufgabengebiete & Kosten von Lohnsteuerverein & Co
Eine Mitgliedschaft und jährliche Beitragszahlungen vorausgesetzt, kümmern sich die Mitarbeiter der Beratungsstellen und Vereine teilweise oder vollumfänglich um alle Angelegenheiten kontextuell zur Einkommensteuer: Sie erstellen die Steuererklärung online; berechnen Rückzahlungen und Nachzahlungen; prüfen Steuerbescheide; erheben bei Bedarf Einspruch und können im Interesse des Steuerpflichtigen notfalls vor dem Finanzgericht klagen.
Aufgabengebiete von Lohnsteuerberatungsstellen / Lohnsteuervereinen:
- Steuererklärung online erstellen
- Rückzahlungen & Nachzahlungen berechnen
- Steuerbescheide prüfen
- Einspruch erheben
- Klagen einreichen
Die Beitragssätze berechnen sich auf Grundlage der Einnahmen des jeweiligen Mitglieds, sodass sich auch Geringverdiener die Steuerberatung leisten können, und sind insgesamt deutlich günstiger als die Serviceleistungen von unabhängigen Steuerberatern.
Laut Angaben des Bundesverbands der Lohnsteuervereine liegt der Jahresbeitrag für Vereinsmitglieder im Durchschnitt bei etwa 150 Euro. Bisweilen werden Lohnsteuerserviceleistungen auch von Gewerkschaften und anderen Berufsvertretungen direkt angeboten.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigter & Steuerberatungsgesellschaft
Für Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit sowie für Gewerbetreibende gilt: Sie dürfen von Lohnsteuerhilfevereinen und Lohnsteuerberatungsstellen nicht beraten werden und machen daher das Standard Klientel eines Steuerberaters aus. Auch Arbeitnehmer, deren weitere Einkünfte im Veranlagungszeitraum – beispielsweise Kapitalerträge oder Erträge aus Vermietung und Verpachtung – einen Maximalwert von 13.000 Euro übersteigen, müssen sich für eine Steuerberatung an Angehörige der steuerberatenden Berufe wenden.
Standard Klientel von Angehörigen der steuerberatenden Berufe:
- Arbeitnehmer mit zusätzlichen Einkünften > 13.000 Euro
- Arbeitnehmer mit Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
- Selbstständige
- Gewerbetreibende
Aufgabenbereiche & Kosten von Steuerberater & Co
Bei komplexeren Sachverhalten und Steuerfragen ist der Weg zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe oftmals die richtige Entscheidung und jeden Euro wert. Sie gelten als Experten für Steuerdeklaration, Steuerrechtsdurchsetzung und grundlegende Steuergestaltung. Auch bei Sonderfällen und außergewöhnlichen Umständen empfiehlt es sich, auf das spezielle Wissen von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten oder Steuerberatungsgesellschaften zurückzugreifen.
Dies ist beispielsweise bei Schenkung oder Erbschaft, Grenzgängern und im Ausland beschäftigten Arbeitnehmern sowie bei ins Ausland investierenden Kapitalanlegern der Fall. Auch steuerpflichtige Personen mit Eigenheim und Photovoltaikanlage können von der erweiterten Expertise dieser Berufsgruppe profitieren und nicht zuletzt auch Investoren, deren Geld für geschlossene Fonds, Steuersparmodelle oder Denkmalschutzobjekte mobilisiert worden ist.
Aufgabengebiete von Angehörigen der steuerberatenden Berufe:
- Komplexe Sachverhalte
- Kapitalanleger mit Auslandsinvestitionen
- Investoren mit Kapitalanlagen in geschlossene Fonds, Steuersparmodelle, Denkmalschutzobjekte
- Steuerfragen
- Steuerdeklaration
- Steuerrechtsdurchsetzung
- Steuergestaltung
- Sonderfälle
- Eigenheimbesitzer mit Photovoltaikanlage
- Grenzgänger
- Arbeitnehmer mit Auslandsbeschäftigung
- Außergewöhnliche Umstände
- Schenkung
- Erbschaft
Ebenso wie die Mitgliedschaftsbeiträge an Lohnsteuervereine und Lohnsteuerberatungsstellen stellt das Einkommen des jeweiligen Klienten die Bemessungsgrundlage für die monetäre Gegenleistung zu dem Dienstleistungsangebot von Steuerberater, Rechtsanwalt und Co dar. Das Entgelt wird allerdings zusätzlich durch den Umfang der zu bearbeitenden Sachverhalte faktorisiert und ist daher stets aufwandsbezogen. Die Preisgrundlage für die einzelnen Aufwendungen findet sich als “volle Gebühr” in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) – vormals auch Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) genannt.
Rechtsanwalt & Rechtsanwaltsgesellschaft
Bei Rechtsfragen sollte grundsätzlich der Beistand von Volljuristen gewählt werden, da Steuerberater im Gegensatz zu Rechtsanwälten nur eingeschränkt rechtlich beraten dürfen. Auch ihre Vertretungsbefugnisse sind auf bestimmte Tätigkeiten limitiert. Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften hingegen haben volle Befugnisse in steuerrechtlichen Angelegenheiten, können bei Steuerfragen beratend unterstützen und ihre Mandanten rechtlich im Bereich Steuererklärung vertreten. Für Rechtsanwälte gilt als Preisgrundlage das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
- Rechtsanwälte beraten und vertreten ihre Mandanten bei steuerrechtlichen Angelegenheiten
Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und andere wirtschaftliche Angelegenheiten unterliegen der Fachkompetenz von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. So ist es alleinige Aufgabe der Wirtschaftsprüfer, die Prüfung der Jahresabschlüsse von Unternehmen und Genossenschaften durchzuführen. Grundsätzlich verfügt jeder Wirtschaftsprüfer über umfangreiche Steuer-Kompetenzen und kann daher auch steuerberatend tätig werden. Er kann darüber hinaus jedoch auch Gutachten schreiben und Sachverständigentätigkeiten ausüben, weshalb der Beruf des Wirtschaftsprüfers als Weiterbildungsmaßnahme für Steuerberater interessant ist, die auf der Karriereleiter weiter aufsteigen möchten.
- Wirtschaftsprüfer prüfen Jahresabschlüsse, schreiben Gutachten und sind als Sachverständige tätig (u. a. Steuerberatung)
Unternehmensberater, vereidigte Buchprüfer & Buchprüfungsgesellschaft
Unternehmensberater sind primär auf die Sicherung und Optimierung des wirtschaftlichen Erfolges ihrer Kunden spezialisiert. In Diesem Zusammenhang dürfen sie Unternehmen auch steuerrechtlich beraten und bei der Steuererklärung unterstützend zur Seite stehen, insofern sie die erforderlichen Qualifikationen besitzen. Hierzu zählt der Nachweis eines Abschlusses entweder als Steuerberater, als Rechtsanwalt, als Wirtschaftsprüfer oder als vereidigter Buchprüfer.
- Unternehmensberater sichern und optimieren den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen
- Buchführungsbüro, Buchführungsservice und Kontierungsservice übernehmen die komplette Buchhaltung für Unternehmen
- Sie dürfen die Steuererklärung unter Nachweis bestimmter Qualifikationen erstellen
Unter denselben Voraussetzungen dürfen auch Buchführungsbüro, Buchführungsservice und Kontierungsservice die Steuererklärung für ihre Kundschaft erstellen. Vereidigte Buchprüfer können sowohl in selbstständiger Tätigkeit als auch als Buchprüfungsgesellschaften auftreten.
Einkommenssteuererklärung von A-Z
Steuererklärung Einkommenssteuer: Fristen, Formulare, Freibeträge und Tipps – Das Thema “Steuererklärung” ist für viele ein leidiges Thema und wird daher nach Möglichkeit vermieden oder weitestgehend hinausgezögert. Der Aufschub hat jedoch zur Folge, dass für den Steuerpflichtigen, kurz vor Ende der Abgabefrist, unnötiger Stress und Panik entsteht. Dabei muss das Prozedere der Steuererklärung keinesfalls kompliziert und aufwendig sein. Mit ein wenig Know-How und Erfahrung, kann jeder die nötigen Unterlagen und Formulare in nur wenigen Momenten fertigstellen und beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dadurch wirst Du Steuern sparen, zum Beispiel durch Abschreibungen für den Job, Deine Vorsorge, ebenso Fahrtkosten, Werbungskosten und vieles mehr.
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