Begriff aus der Buchführung. Bezeichnet Verbindlichkeiten (also an einen anderen zu zahlende Gelder), die erwartet werden, wobei man deren Höhe nicht genau vorhersehen kann. Sie zählen zu den Schulden/Verbindlichkeiten eines Unternehmens.
Rückstellungen sollten nicht mit Rücklagen verwechselt werden. Als Rücklagen bezeichnet man finanzielle Reserven.
Beispiel: Man weiß, dass eine Zahlung wegen Schadensersatz droht, weil sie “rechtshängig” ist (= Klage wurde eingereicht). Die Höhe der Zahlung/Vergleich ist unbekannt.