Werbungskosten Renovierung

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #39207 Score: -2
    a.engelmann11@gmx.de
    Teilnehmer
    -2 pt

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und hoffe, dass ich meinen Beitrag in der richtigen Rubrik gepostet habe.

    Wir haben uns gerade ein 2 Familienhaus gekauft, welches wir vermieten möchten. Derzeit sind wir am renovieren und habe dadurch schon einiges an Kosten. Auch eine Badsanierung steht noch an. Aber alle Arbeiten und Rechnungen darüber fallen noch ins Jahr 2017Da wir wohl in diesem Jahr nicht mehr fertig werden, werden die beiden Wohnungen voraussichtlich auch erst im Februar 2018 des nächsten Jahres vermietet werden können, ich habe also 2017 noch keine Einnahmen.

    Nun meine Frage: ich habe in diesem Jahr (2017) ja noch keine Mieteinnahmen, die Kosten allerdings schon.
    Kann ich meine Kosten noch im nächsten Jahr geltend machen bzw. zu meinen Mieteinnahmen gegenrechnen? Oder kann ich Ausgaben und Einnahmen immer nur in dem entsprechenden Jahr gegenrechnen?

    Ich hoffe, ihr versteht, was ich meine…

    LG
    Anja

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.
Bomben-Content: jetzt abonnieren

Mit null Euro Startkapital in fünf Jahren zum Immobilien-Millionär – unternehmerische Basics

Auch auf Spotify & Google Play verfügbar…

Dein Schlüssel in die Steuerwelt – die wichtigsten Fachbegriffe leicht erklärt Zum Kurs

Zum Lexikon

Immobilienbegriffe verständlich, kurz und bündig erklärt. Auch als praktischer Download für Unterwegs.

Zum Lexikon

Hinweis: Mit deiner Registrierung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Du hast jederzeit das Recht deine Daten zu löschen. Wir halten uns an den europäischen Datenschutz!

Was möchtest Du als nächstes tun?

Du hast Fragen? Melde Dich gerne bei unserem Support unter support@af-media.org bei weiteren Rückfragen.