Getrenntes Ehepaar mit nicht komplett getilgtem EFH

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  • #43473 Score: 0

    Hallo zusammen,

    Ich komme aus der Baubranche, habe aber noch keine Immobilie und daher hierzu noch kaum Erfahrung.  Zu folgender Situation möchte ich gerne eure Meinung und Erfahrungen wissen:

    Eine Familie mit 2 fast volljährigen Kindern wohnt in ihrem noch nicht ganz ab bezahltem Haus (Nähe Stuttgart). Die Eltern sind seit knapp 2 Jahren theoretisch getrennt. Der einzige Grund sich nicht scheiden zu lassen ist das Haus, weil es sich keiner alleine leisten kann. Über die Kinder wollen wir nicht sprechen..

    Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation? Gibt es Möglichkeiten die Familie hier zu entlasten auch wenn das Haus noch nicht ganz abgezahlt ist? Meines Wissens wurden bereits mindestens 10 Jahre getilgt, genaue zahlen kenne ich noch nicht. Voraussetzung ist, dass einer der beiden mit den Kindern dort weiterhin wohnen kann.

    Alex sprach mal von Grundschuld? Wie läuft das genau ab? Eventuell würden Sie auch verkaufen, wenn einer der beiden mit Kinder zur Miete bleiben kann.

    Ich möchte der Familie gerne helfen und suche eine Lösung mit der alle glücklich sind.

    Freundliche Grüße

    Helena

    #44331 Score: 0
    Marc Kaiser
    Teilnehmer

    Hallo Helena,

    bei Darlehen die länger als 10 Jahre laufen haben die Darlehensnehmer nach 10 Jahren Laufzeit ein gesetzliches Kündigungsrecht. Es kann jederzeit (beispielsweise nach 12,3 Jahren) mit einer kurzen Frist gekündigt werden, ohne das eine Vorfälligkeitsgebühr anfällt.

    Daraus ergeben sich folgende Optionen:
    1. Es kann jederzeit varkauft werden, bei den aktuellen Markpreisen eine gute Option.
    2. Neufinanzierung zu aktuell günstigen Konditionen mit angepasster Rate die einer alleine stemmen kann.
    3. Beide ausziehen und als Anlageobjekt vermieten

    Wenn bereits mehr als 10 Jahr abgezahlt wurde ist der Beleihungsauslauf (Verschuldungsgrad der Immobilie) start gesunken. Verbunden mit den aktuell extrem niedrigen Zinsen sollte ein Darlehen mit wesentlich besseren Konditionen bei einem Neuabschluss möglich sein. Der Kapitaldienst (monatliche Rate an die Bank) lässt sich durch die anfängliche Tilgung dann auch entsprechend anpassen.

    Wenn die Immobilie über eine Bank finanziert ist, dann besteht bereits eine Grundschuld bei der Immobilie.

    Jede Bank sichert sich den Darlehenswert über eine Grundschuld im Grundbuch der zu finanzierenden Immobilie ab. Kommt der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bank die Zwangsversteigerung erwirken… will der Eigentümer die Immobilie verkaufen bekommt vereinfacht gesagt erst die Bank Geld vom Käufer und nur das was übrig bleibt erhält der Verkäufer.

    Ich hoffe meine Antwort hat etwas geholfen.

    Viele Grüße

    Marc

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