- Dieses Thema hat 8 Antworten sowie 5 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 7 Jahren, 6 Monaten von
Spam@kockoth.net aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
Wer hat Erfahrungen mit Einsatz von KfW- Fördermitteln ?
Zum Beispiel für Ausbau Wohnungen und altersgerechtes Wohnen ?
Hallo Horst,
wir beschäftigen uns von berufs wegen (Planungsbüro) mit dem “Förderdschungel” der KfW-Bank.
Wir haben uns auf die Planung von Umbauten und Sanierung von Altbauten / Denkmale spezialiesiert.
Was möchtest du denn speziel wissen?
Ich habe 2013 ein MFH erworben. Das Haus muss grundsaniert werden. Fenster, Wasser, Abwasser, Elektrik, Heizung, Lüftung, Füßböden, Türen, Fassade, Balkon, Aussenbereich. Das Haus steht in Limbach – Oberfrohna ( Sachsen)
Es sollen 3 große Wohnungen enstehen. Pro Etage eine Wohnung. ( ca 140 m² je Wohnung.
Eine neue Klärgrube habe ich schon mal setzen lassen.
Da kannst Du einiges machen. Es gibt das Programm 151 Energetisch sanieren. Grob zum Programm 100.000.- Euro pro Wohneinheit + Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss ist abhängig vom KfW-Effizienzhaus Haus (12.500 bis 27.500Euro). Oder du machst das Programm 152 Sanieren mit Einzelmaßnahme. Welche Variante besser ist, muss immer indivduell geprüft werden.
Am besten suchst Du dir ein Energieberater Link:https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche/
Wenn es ein Denkmal ist, musst du ein Experten nehmen der auch bei der KfW als Experte für Denkmale gelistet ist.
Als erstes solltest du eine BAFA-Vor-Ort-Beratung machen. Diese wird mit 60% von der Beraterleistung gefördert. Bei der Vor-Ort-Beratung wird der notwendige Aufwand für die energetische Sanierung ermittelt, um die max. Förderung zu bekommen.
Limbach-Oberfrohna kenne ich, wir sind nur ca. 30 min davon entfent. Da wir sowohl bei der KfW (auch Denkmal) als auch bei der Bafa gelistet sind, kannst Du Dich gern bei uns melden.
In der Liste ist meine Frau Nadine Kleinert aufgeführt.
Hallo Mathias,
Die Energieberatung habe ich schon machen lassen, natürlich auch mit BAFA-Förderung. Nun habe ich aber noch die 3 Jahresregel für Investitionen zu beachten. Also nur 15 % der Gebäudesubstanz steuerfrei investieren. Die Frage ist, wann sind die 3 Jahre vorei. Ich das Objekt im August 2013 erworben. Sind dann die 3 Jahre im August 2016 vorebei oder erst Dezember 2016 ?
Zu steuerrechtlichen Fragen kann ich Dir leider nicht helfen. Am besten du fragst einen Steuerberater. Ich glaube es gibt dazu auch ein Video von Alex D.F.
Hallo Horst Arnold,
die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das wirtschaftliche Eigentum auf Dich übergegangen ist. Ganz wichtig hier zu beachten ist, dass die 15% ohne Umsatztsteuer und nur auf den Gebäudewert, ergo Anschaffungskosten des Gebäudes ohne Grundstück, zu betrachten ist!!
Beste Grüße
Benjamin
Meiner Erfahrung nach stehen die Kosten für KfW Standart in keinem Verhältnis zu den gewährten Förderungen
Meiner Meinung nach, wenn Du Zuschüsse beantragen möchtest genaustens hin zu sehen. Der Staat verschenkt nichts. Laufzeiten oder Mindest- Investition-Summen im Vertrag sind für mich NoGo’s. Da verzichte ich auf jeden Fall und bleibe mein eigener Herr. Preis Recherchen kosten Zeit bringen aber bei diesen Größenordnungen eine Menge. Gutes Angebot und Du kannst auf Zuschüsse verzichten. Meine Meinung… andere mögen es anders sehen. Beispielsweise Aussendämmung bei Bestandsimmos… Von diesem Geld kann man lange (Lebenslang) heizen – :)! Viel Erfolg bei der Suche nach Deiner Lösung.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.