Kreditbetrug bei Immobilienfinanzierung: Illegale Finanzierungspraktiken erkennen – Tipps & Video

Kreditbetrug bei Immobilienfinanzierung – Manchen Finanzierungsberater oder Immobilienverkäufer nutzen illegale Praktiken. Oft machen sie sich strafbar, ohne es zu wissen oder zu bemerken. Es wird oft gerechtfertigt mit “die Bank hat die Immobilie doch bewertet”, was leider nicht vor Strafe schützt. In diesem Video zeigt Alex Dir, worauf Du aufpassen musst und welche Risiken Du eingehst, wenn Du auf bestimmte Konstruktionen einsteigst.

Du bist gerade im Flugzeug, im ICE oder kurz vor dem nächsten Meeting, aber hast keine Kopfhörer dabei? Unter meinem Video findest Du ein ausführliches Transkript mit allen Tipps zum Thema Illegale Immobilienfinanzierung.

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Kreditbetrug bei Immobilienfinanzierung

Kreditbetrug bei Immobilienfinanzierung

Alles zum Thema: Illegale Finanzierungspraktiken. Hier werden Dir folgende Fragen beantwortet:

  1. Was versteht man unter illegalen Finanzierungspraktiken?
  2. Welche illegalen Finanzierungspraktiken gibt es?
  3. Wie kann ich mich schützen?

Definition Kickback

Unter Kickback wird in der Immobilienwelt folgende Vorgehensweise verstanden: Eine Immobilie wird zum Preis von 100.000 Euro verkauft. In den Notarvertrag werden aber nicht 100.000 Euro, sondern 120.000 Euro geschrieben. Von den 20.000 Euro Differenz werden 7.000 Euro für die Nebenkosten genommen und die restlichen 13.000 Euro hat der Käufer zur freien Verfügung. Auf diese Weise wird oft versucht Kunden Immobilien anzudrehen, die eigentlich gar keine Immobilien kaufen möchten. Sie werden dann mit der Aussicht auf ein neues Auto oder mit der Umschuldungen von Altverbindlichkeiten geködert.

Die übliche Rechtfertigung dieser Leute lautet für gewöhnlich wie folgt: Aber die Bank hat die Immobilie doch bewertet und damit bin ich aus dem Schneider – die hätten mir das ja nicht geben müssen. Grundsätzlich bist Du aber verpflichtet, der Bank korrekte Angaben zu machen und gemäß höchstrichterliche Rechtssprechung ist es so, dass hier offiziell der Kaufpreis verschleiert beziehungsweise getäuscht wurde. Das bedeutet, der wahre Kaufpreis, 100.000 Euro ist verschleiert und vor der Bank auf 120.000 Euro angehoben. Damit macht man sich strafbar. Es gibt eine Menge Urteile in diesem Gebiet, die das bestätigen.

  • bei der Bank wird höherer Kredit beantragt, als Haus wert ist
  • Differenz für Nebenkosten oder andere Anschaffungen
  • Trick um potentielle Kunden zu ködern
  • Vorsicht: das ist Kaufpreisverschleierung & somit strafbar

Vermögensgefährdung reicht aus

Aber viele Vermittler und auch viele Privatkunden finden das nicht besonders schlimm. Der Gedanke dahinter ist meistens: Es wird ja keiner geschädigt! Dazu musst Du aber eines wissen: Zur Betrugsdefinition, also damit Du wegen Betruges verklagt werden kannst, reicht schon eine Vermögensgefährdung. Das heißt also, wenn die Bank sagt, sie hätte dieses Darlehen nicht gemacht, wenn sie die ganze Wahrheit gewusst hätte, dann habt ihr die Vermögensgefährdung. Und dann bist Du im Betrugstatbestand. Weil Du hast Dein Kreditinstitut getäuscht, dadurch ist der entsprechende Mitarbeiter zu einer Fehlentscheidung gekommen und so weiter.

Laut Definition liegt schon bei Vermögensgefährdung Betrug vor!

Vorsicht! Hohe Strafen

Es ist ausgesprochen wichtig, aber dieses Thema bestmöglich Bescheid zu wissen! Einfach deswegen, weil es viele Leute in der Immobilienwelt gibt, sei es Kunden, die Vermittler, die Initiatoren, die nicht wirklich wissen, wie hart dieses Vergehen bestraft wird. Die sich immer rechtfertigt mit der Begründung, die Banken würden schon wissen, was sie bewerten. Oder das Kreditinstitut könnte es ja selber bewerten und somit ist es nicht so schlimm. Was diese Menschen nicht wissen: Das wird, wenn es herauskommt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr auf Bewährung zu bestraft.

Mindeststrafe: Ein Jahr auf Bewährung.

Täuschung führt zu Betrug

Kurz noch mal zurück zur Betrugsdefinition. Die Betrugsdefinition besteht aus Täuschung. Das bedeutet, ein Mensch führt einen anderen mutwillig hinters Licht, sodass dieser einem Irrtum unterliegt. Dadurch kommt es zu einer Vermögensverfügung, also die Bank wird über den wahren Kaufpreis getäuscht, irrt sich, also geht aufgrund der falschen Daten auf die Abmachung ein und macht ein Darlehen über Weißgeld. Um als Betrug gewertet zu werden, muss das Ganze natürlich vorsätzlich passieren. Es muss außerdem eine Bereicherung sein. Das ist so gemeint: Du kriegst Geld von der Bank, weil Du Dir sonst deine Immobilien gar nicht hättest leisten können zu diesen Konditionen. Und es ist rechtswidrig.

Besser: Im Notarvertrag absichern

Alle diese Tatbestände werden bei der oben beschriebenen Methode erfüllt und deshalb ist dieses Thema nicht zu unterschätzen. Das hat schon vielen Leuten ganz schön viel Ärger gemacht. Im Prinzip gibt es eine ganz leichte Regel, um sich nicht strafbar zu machen: Alle Vereinbarungen kommen in den Notarvertrag. Wenn Nebenkosten im Kaufpreis mit drin sind, steht das im Notarvertrag. Wenn Darlehen abgelöst werden sollen steht es im Notarvertrag. Wenn irgendwelche Renovierungen oder sonst irgendwas gemacht werden muss, steht das auch im Notarvertrag. Denn dann kann Dir keiner was! Wenn Du diese Ratschläge ernst nimmst, bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

  • einfache Regel, um nicht strafbar zu werden
  • alles im Notarvertrag aufnehmen
  • auch Neben- oder Renovierungskosten

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