Bei der Wahl um die richtige Gesellschaftsform geht es darum, die private Vermögensverwaltung von gewerblichen Aktionen zu trennen. Warum das so wichtig ist, erfährst Du in diesem Artikel.
In meiner Video-Reihe “Frag Alex” beantworte ich die meistgestellten Fragen bezüglich Immobilien, welche mich täglich über die sozialen Medien erreichen. Mit dem Hashtag #FragAlex kannst auch Du mir Deine Fragen auf Facebook, Instagram und YouTube stellen.
Welche Gesellschaftsform soll ich wählen?
Grundsätzlich geht es bei den Gesellschaftsformen darum, dass man die private Vermögensverwaltung von gewerblichen Aktionen trennt. Gewerbliche Aktionen sind solche, bei denen Du ankaufst und verkaufst, mit dem Zweck Geld zu verdienen und zwar auf gewerbliche Art und Weise. Gewerblichkeit erfordert üblicherweise einen Handelsbetrieb bzw. vollständigen Betrieb mit Buchhaltung etc.
Lange Rede, kurzer Sinn: Alles was Du innerhalb von kurzer Zeit an- und verkaufst ist gewerblich. Und das solltest Du unbedingt in einer GmbH machen. Nicht in einer Einzelunternehmung, auch nicht in einer GbR, sondern wirklich in einer Gesellschaft, die eine eigene juristische Person ist. Das könnte theoretisch auch eine AG sein, allerdings ist eine AG zu kompliziert. Eine UG wäre auch geeignet, aber diese Gesellschaftsform hat einen etwas schlechten Ruf.
Also alles, was Du handeln und innerhalb von zehn Jahren (zehn Jahre ist die Spekulationsfrist) verkaufen willst, machst Du über eine GmbH. Wenn Du reine Cashflow-Objekte hast, von denen Du denkst, dass sie nicht besonders im Wert steigen werden, dann solltest Du das wiederum über die Gesellschaftsform der vermögensverwaltende GmbH machen. Hierzu habe ich allerdings genaue Videos: Was ist das, wofür benutzt man das, usw.?
Alle Videos, Podcast, Dokumente & Formulare findest Du unter https://alex-fischer-duesseldorf.de, wie immer alles 100% kostenlos & gratis.
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