Was ist eine Wohnungseigentümerversammlung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)
Was ist eine Wohnungseigentümerversammlung?
Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was der Begriff Wohnungseigentümerversammlung im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage “Was ist die Definition / Erklärung von Wohnungseigentümerversammlung?” gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon: Rechtsgrundlage ist § 24 WEG. Die Versammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Verwalter einzuberufen. Weigert sich der Verwalter, so gibt es folgende Möglichkeiten: ein Viertel der Wohnungseigentümer können die Einberufung vom Verwalter unter Angaben von Gründen verlangen. Weigert sich der Verwalter immer noch, gibt es nachfolgende Lösung:
Ist ein Verwaltungsbeirat bestellt, so kann dessen Vorsitzende oder sein Vertreter einberufen. Fehlt ein Verwaltungsbeirat, so kann jeder Wohnungseigentümer bei Gericht beantragen, ihn zur Einberufung zu ermächtigen. Ohne eine gerichtliche Entscheidung ist der einzelne Eigentümer zur Einberufung nicht befugt.
Hier kannst Du Dir ein entsprechendes Musterdokument ansehen:
[two_first]
[/two_first][two_second]
[/two_second]
Dich interessiert das Fachgebiet und Du hättest gerne weitere Begriffe einfach erklärt und definiert?
Ich habe für Dich die 350 wichtigsten Fachbegriffe beschrieben, die Du in 99% der Fälle brauchst. Wenn Du diese verstanden hast, kannst Du auch mit jedem anderen Wörterbuch arbeiten.
Hol dir hier das Immobilienlexikon 100% kostenlos