Was bedeutet Rückgewährsanspruch? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)
Was bedeutet Rückgewährsanspruch?
Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was dieser Begriff im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage “Was ist die Definition / Erklärung von Rückgewährsanspruch?” gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon
Anspruch des Grundstückseigentümers gegenüber der Bank auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld, sobald die durch die Grundschuld gesicherten Verpflichtungen erfüllt sind, also das aufgenommene Darlehen abbezahlt oder reduziert ist.
Detailwissen
Der Begriff Rückgewährsanspruch kommt aus dem Immobilien- bzw. aus dem Kreditwesen. Hierbei handelt es sich um den Anspruch des Kreditnehmers auf die Rückabtretung der Grundschuld, nachdem die Ansprüche der Bank befriedigt wurden.
Beispiel #1
Im vereinfachten Fall: eine Immobilie hat 100.000 Euro gekostet. Sie wurde zu 80.000 Euro über einen Kredit finanziert. Es wurde eine Grundschuld für 80.000 Euro eingetragen. Jetzt ist das Ganze abbezahlt. Die Grundschuld steht immernoch im Grundbuch. Der Rückgewähranspruch wäre jetzt praktisch vom Kreditnehmer, also von dem, der das Haus gekauft und finanziert hat, an die Bank: “Hallo Freunde, übertragt mir bitte meine Grundschuld zurück oder übertragt sie an eine andere Bank.”.
Beispiel #2
Der Kreditnehmer hat jetzt nicht 80.000 Euro komplett abbezahlt, sondern nur 40.000 Euro. Und jetzt möchte er zum Beispiel ein neues Darlehen bei einer anderen Bank aufnehmen. Dann besteht die Möglichkeit, dass sich die neue Bank hinter die 100.000 Euro klemmt und der Darlehensnehmer tritt ihr die Rückgewährsansprüche ab. Dann ist die neue Bank trotz der 100.000 EUR, die noch im Grundbuch stehen, so gestellt als wären es nur 40.000 EUR. Denn die Rückgewährsansprüche liegen ja bei 40.000 EUR. Und die werden praktisch an die andere Bank abgetreten. Manche Banken wollen noch eine extra Grundschuld eingetragen haben, manchen reicht einfach nur die Abtretung der Rückgewährsansprüche. Das ist allerdings eine Spezialform. Das erste Beispiel ist das übliche.
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