Was bedeutet notarielle Beurkundung? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)
Was bedeutet notarielle Beurkundung?
Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was der Begriff notarielle Beurkundung im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage “Was ist die Definition / Erklärung dieses Wortes?” gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon
Bei besonders wichtigen Geschäften sieht der Gesetzgeber zum Schutz der Betroffenen eine Beurkundung durch einen Notar vor. Dies gilt insbesondere für Grundstückskaufverträge und die Belastung von Grundstücken mit einer Grundschuld (Grundschuldbestellung).
Detailwissen
Die notarielle Beurkundung wird auch oft Protokollierung oder Verbriefung genannt. In der Bundesrepublik Deutschland ist es Gesetz, bei besonders wichtigen Geschäften eine notarielle Beurkundung zu machen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Immobiliengeschäften oder Grundschuldbestellungen.
Was passiert bei einer Beurkundung?
Eine Beurkundung ist praktisch ein Vorlesen des Kaufvertrages durch den Notar. Und aber auch ein Erklären und Erläutern des Kaufvertrages durch den Notar. Der Notar tritt hier nicht als Rechtsanwalt auf. Das bedeutet, er vertritt keine Seite und darf auch keine Seite vertreten. Er tritt praktisch als Berater und Aufklärer für beide auf.
Der Unterschied zur notariellen Beglaubigung
In einer notariellen Beglaubigung macht der Notar nichts anderes, als die Echtheit Deiner Unterschrift zu bestätigen. Das bedeutet, Du unterschreibst einfach vor den Augen des Notars zusammen mit Deinem Personalausweis.
Die notarielle Beurkundung ist einfach ein anderer Vorgang, der gesetzlich vorgeschrieben ist.
Wie Verträge unwirksam werden
Es ist sogar so, dass sämtliche Vereinbarungen, die in Bezug auf Immobilien getroffen werden, nichtig sind, wenn sie nicht notariell beurkundet wurden. Gibt es zum Beispiel Nebenabsprachen, die nicht Teil der Urkunde sind, kann das dazu führen, dass der ganze Kaufvertrag praktisch unwirksam wird.
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