- Dieses Thema hat 15 Antworten sowie 7 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 8 Jahren, 7 Monaten von
Marcin aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
Ab welchen Volumen (Vermögen), macht es Sinn sich um eine vermögensverwaltende GmbH Gedanken zu machen?
Gute Frage. Habe diese Frage meinem Steuerberater gestellt, und der meinte nur, wir sollten da nächsten Jahr nochmal drüber sprechen.
Ich baue mir gerade passives Einkommen durch vermietete ETW auf.Servus flori und Marcin,
grundsätzlich kann man sagen, dass es Sinn macht eine VV GmbH zu gründen wenn man bspw. mit vermieteten Immobilien einen sehr hohen CF (Cashflow) erziehlt. Diesen müsste man als Privatperson mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Wenn man allerdings dies CF-Immobilien in eine VV GmbH überführt, kann man so die Steuerlast auf ca. 15% senken und die Immobilien dort weiterbetreiben und evtl. schneller tilgen und so das Risiko stück für stück aus den Investments raus nehmen.
Zu beachten ist allerdings, dass wenn man Geld aus der VV GmbH heraus ziehen möchte, z.B. Entnahmen oder sich ein Gehalt auszahlen möchte, dies wieder zu versteuern ist.
Ich hoffe euch damit etwas geholfen zu haben.
Beste Grüße
Hi Benjamin,
vielen Dank für Deine Antwort. In diese Richtung gingen meine Recherchen auch.
Vote up ! 🙂
Hallo,
ich empfehle das Buch von Johann C. Köber: Steuern steuern zu lesen. Ein Steuerberater gibt fundierte Auskünfte, ab wann man eine GmbH zur Vermögensverwaltung gründen sollte. Im Buch findet man eine ausführliche steuerliche Betrachtung und auch weitere Hinweise zur rechtlichen Ausgestaltung mit Beispielen. Für die trockene Materie lesenswert.
Beste Grüße
Es geht Dir darum, eine Holding um Deinen Besitz zu haben oder darum, für andere Geld zu investieren?
Rein eigenes Vermögen
Also, das ist natürlich nicht ganz einfach pauschal zu beantworten. Ich versuche es mal:
1) Faustregel: Wenn man ein Objekt hat, das sehr hohen cashflow hat (meist auch höheres Risiko wie Gewerbeobjekte) und es evtl. schnell abtilgen will, um das Risiko zu senken, dann nimmt man eine vermögensverwaltende GmbH, da diese mit rund 16% versteuert.
2) Wenn man auf hohe Wertsteigerung spekuliert, ist es sinnvoller das Objekt im Privatbesitz zu halten, da hier im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nach 10 Jahren evtl. Veräußerungsgewinne steuerfrei sind.
3) Die vermögensverwaltende GmbH ist dann sinnvoll, wenn man Steuern reduzieren will, um mehr Kapital zur Reinvestition zu haben (Aufbau von Cash und Eigenkapital).
4) Achtung, sobald man Geld / Erträge aus der GmbH in den privaten Konsum ziehen will, sind entsprechende Steuern fällig (Einkommenssteuer / KEST) etc.
Hi Flori,
Du kannst Dich immer dafür entscheiden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu bleiben.
Der Beitrag hier berechnet sich nach der Höhe Deines Einkommens. Wieviel Prozent das ist, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab (14,6% vom Brutto + Zuschlag (meist zwischen 0,5 – 1,5 %)).
Siehe diese Liste: http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/kein-zusatzbeitrag/Maximal wird hier bei Dir rund 355 € abgezogen. Wenn Du Angestellter bist, zahlt die andere “Hälfte” Dein Arbeitgeber. Dazu kommen noch 2,6 % gesetzliche Pflegeversicherung, maximal ca. 60 €.
Wenn Du selbstständig bist, zahlst Du den kompletten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil).
Das sind jetzt nur sehr grobe Zahlen, damit Du eine Orientierung hast. Konkret kann man das nur berechnen, wenn man konkrete Zahlen bekommt (und Deine Krankenversicherung). Kannst es selbst mal unter nettolohnrechner.de ausrechnen lassen.
Bin hauptberuflich in der Versicherungsbranche tätig, also wenn Du Fragen hast… 😉
Dank dir Marcin. ?
Die Idee ist irgendwann mal mit dem regulären Arbeiten auf zuhören und dann eine GmbH zugründen welches einen Teil des Vermögens bewirtschaftet, mit mir als geschäftsführenden Gesellschafter. Als solche möchte ich mich quasi anstellen und mir z.B. 1.000 € monatlich als Gehalt auszahlen. Davon würde ich dann die Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen.
Hallo @flori
bzgl. privater Krankenversicherung. Bedenke, dass du dir das in erster Linie aussuchen kannst, also in die Private wechseln kannst. Allerdings geht es nicht zurück in die Gesetzliche! Das muss gut überlegt sein. Nur als Information im Hinterkopf behalten.
Kommt natürlich auch immer auf den Beitrag an. Als ich damals mit 20 Jahren anfing und mir auch nur 1.000 Euro auszahlte, konnte ich mit nem Grundbeitrag von 78 Euro in die PKV starten, das bekommt man heut leider nicht mehr so günstig.
@ Flori: Das hängt von mehreren Gesichtspunkten ab. Grundsätzlich finde ich es empfehlenswert in die PKV zu gehen – sowohl aus Sicht der Beiträge als auch der Leistungen. Und ganz ehrlich, so wie sich die Leistungen und Beiträge der GKV entwickeln ist eine PKV hier viel besser: Wichtig ist jedoch eine gute Gesellschaft zu funden (Stichwort: Eigenverantwortung).
@ Benjamin: Ich weiß, es wird überall so propagiert – aber das ist leider nicht richtig. Natürlich kommst Du wieder aus der PKV raus, z.B. bei einem Statuswechsel.
@ Frederick: Das ist richtig. Allerdings waren damals auch die GKV-Beiträge deutlich niedriger. 😉
@Marcin, pauschal kann man das nicht sagen. Unter gewissen Umständen ist es nicht mehr zurück. Klar ist, dass es individuell im jeweiligen Einzelfall betrachtet werden muss. hierzu auch noch folgender Link http://www.krankenversicherung.net/rueckkehr-gesetzliche
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.