- Dieses Thema hat 8 Antworten sowie 7 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 6 Jahren, 2 Monaten von
Berdzinski aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
Sven
TeilnehmerHallo zusammen,
meine Frage ist für alle Immobilenanfänger:
Wie kann ich die Steuer berücksichtigen (kalkulieren) bei den anfallenden Kosten?
Für mich ist dies Thema noch unübersichtlich was am Ende übrig bleibt, nachdem man die 2 /2,5% Abnutzung abgeschrieben hat und Zinsen seiner Immobile abgesetzt hat.
Gibt es hier Formel, Richtwerte, Puasch.beträge oder gute Quellen um einen Überblick zu kriegen?
Danke und Grüße
Hallo Sven,
ich versuche mal, Dir einen Überblick zu verschaffen. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei Deiner Immobilie um eine vermietete Immobilie handelt, die Du als Privatmann besitzt (also kein gewerblicher Immobilienbesitz). Zunächst musst Du die Einnahmen (Miete) und dann die Ausgaben ermitteln. Mieteinnahmen minus Bewirtschaftungskosten minus Zinsen minus Abschreibungen. Bleibt unterm Strich ein positives Ergebnis sind das Deine Mieterträge, die Du versteuern musst. Bleibt unterm Strich ein Fehlbetrag, kannst Du diesen mit Deinen sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen verrechnen. Mindert dann Deine Steuerpflicht.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen.
Daniel
TeilnehmerHallo,
um die Abschreibung zu Erhöhen hatter Alex Fischer den Tipp gegeben, die Restnutzungsdauer der Immobilie von einem Gutachter bestimmen zu lassen. Ist diese dann geringer als die 50 oder 40 Jahre hat man schon mal was gewonnen.
Was ist bei der Auswahl eines Gutachters zu beachten und mit welchen Kosten muss man da rechnen? Ich hätte da ein Haus in Essen für das das interessant wäre.
Hate jemand Erfahrungen damit?
Eduard Ha
TeilnehmerKosten für Gutachter sind von Region zu Region unterschriedlich. Mit 800 bis 1500 € solltest du für ein Verkehrswertgutachten rechnen. In meiner Region habe ich 1200 € vor etwa einem halben Jahr bezahlt. Ob die Gutachter auch nur einzelne Bestandteile begutachten (hier die Restnutzungsdauer) und dadurch der Preis eventuell sinkt, kann ich dir nicht sagen. Wäre aber mal eine Frage bei einem Gutachter wert.
Daniel
TeilnehmerDanke Eduard. Das hilft schon mal weiter. Hast du denn eine geringere Restnutzungsdauer beim Finanzamt durch bekommen?
Eduard Ha
TeilnehmerDas habe ich bisher nicht versucht (was aber interessant klingt). Ich musste in einer komplett anderen Sache einen Gutachter bestellen. Ich gehe davon aus, dass es wahrscheinlich auch von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt wird. Mein erster Weg, bevor ich einen Gutachter bestelle, wäre der zu meinem Sachbearbeiter beim Finanzamt. Wenn er diese Vorgehensweise bestätigt, würden sich die Gutachterkosten auf jeden Fall lohnen, wenn man davon ausgeht, dass man eine deutlich niedrigenere Restnutzungsdauer erwartet. Was ich aber zu bedenken gebe: Was passiert, wenn man durch Sanierungen die rechnerische Restnutzungsdauer erhöht? Das Finanzamt wird davon ja schon alleine durch die eingereichten Rechnungen Wind bekommen. Wird dann alles wieder revidiert? Oder heißt es: Einmal beschlossen und keine Rücknahme der Entscheidung mehr möglich? Wie gesagt, ich weiß es nicht. Das sind aber gute Fragen für den Sachbearbeiter deines Finanzamtes. Wenn ich eine Immobilie kaufe, bei der ich eine deutlich niedrigere rechnerische Restnutzungsdauer erwarte, werde ich meinen Sachbearbeiter definitiv fragen.
Vitali
TeilnehmerHallo zusammen,
folgender Fall: Kaufpreis der Kapitalanlage 75.000€, der auf 50.000€ und 25.000€ aufgeteilt wird (alle 75.000€ durch die Bank finanziert). 50.000€ Beleihung der Kapitalanlage (Grundbucheintragung), 25.000€ Beleihung der Bestandsimmobilie (ETW)(Grundbucheintragung). Frage: können die Zinsen von 25.000€ steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Kredit zwar zum Kauf der Kapitalanlage verwendet wurde, aber keine Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch der Kapitalanlage erfolgte? Danke.
rudi.es@gmx.de
TeilnehmerHallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher ob das der richtige Thread ist aber ich versuche es mal.
ich bin auf der Suche nach einem guten Steuerberater der mich privat berät und mit Immobilien als steuersparmodell Erfahrung hat.
kennt hier jemanden in der Region Stuttgart/ Pforzheim?
vielen Dank und beste Grüße
Rudi
Berdzinski
TeilnehmerHallo in die Runde,
Ich habe morgen vor ein größeres Haus zu ersteigen,
da ich es aber nur von außen kenne, gehe ich mal davon aus das es eine Grundsanierung wird.
Nach einigen Bauackten (nicht Vollständig), die ich einsehen konnte wird es nach der Sanierung ein 4 Fam. Haus werden. Soll dann zur Vermietung und Altersvorsorge dienen.
Wie sieht es mit den Sanierungskosten Steuerlich aus.
Meine Idee wäre eventuell eine GbR zu gründen um auch die MwSt aus den Ausgaben zu Ziehen.
Des weiteren würde es auch meine Einkünfte aus meinen Angestellten Verhältnis mindern.
Geht das in dieser Art?
Für jede Anregung bin ich Dankbar.
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.