Maklergebühren absetzen

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Maklerprovision und Steuern: Wann kann man die Courtage steuerlich absetzen?

Je nachdem, wie hoch Provision und Immobilienwert ausfallen, können sich die Provisionen für einen Makler finanziell schnell bemerkbar machen. Schön wäre es da natürlich, wenn diese Provisionen steuerlich geltend gemacht werden könnten. 

Die gute Nachricht: In einigen Fällen ist das möglich. Es muss rund um die Immobilienmakler Steuern aber auch eine Menge beachtet werden. Was genau, zeigt Dir der Ratgeber im Folgenden.

Interessante Fakten auf einen Blick

Kurzer Exkurs: Wer muss die Maklerprovision zahlen?

Rund um die Maklerprovision und Steuern spielt natürlich auch die Frage eine Rolle, wer die Kosten für den Makler übernehmen muss. Hier spielen die lokalen Gegebenheiten eine Rolle, denn zwischen den Bundesländern gibt es teilweise deutliche Unterschiede. 

Bei einer Vermietung ist zum Beispiel immer der Vermieter für die Zahlung der Maklerprovision zuständig. Hier greift das sogenannte Bestellerprinzip – wer bestellt, der zahlt. Bei einem Kauf wiederum entscheidet die jeweilige Vereinbarung und das Bundesland über den Träger der Kosten. 

In einigen Bundesländern werden diese jeweils zur Hälfte aufgeteilt, in anderen Bundesländern trägt eine Partie einen etwas höheren Teil der Kosten. Meistens ist es so, dass der Käufer bei einem Kauf die Kosten des Maklers tragen muss.

Die Maklerprovision kann einen großen Teil der Erwerbsnebenkosten ausmachen

Immobilienmakler Steuern: Wann kann man Maklerkosten steuerlich absetzen?

In Deutschland ist die Gesetzgebung beim Thema Steuern für Immobilienmakler recht komplex, aber unterm Strich auch einigermaßen einfach zu verstehen. Wichtig ist erst einmal, dass zwischen den berufsbedingten Umzügen und den nicht berufsbedingten Umzügen unterschieden wird. Verlangt der Beruf einen Umzug, sieht der Gesetzgeber andere Rahmenbedingungen als bei einem privaten Umzug vor.

Berufsbedingte Umzüge

Handelt es sich um einen berufsbedingten Umzug, wird noch einmal zwischen dem Kauf oder der Miete eines Objekts unterschieden. Beim Kauf eines Objektes, ganz gleich, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt, ist die Maklerprovision steuerlich nicht absetzbar. Anders sieht es aus, wenn es sich um eine Mietwohnung oder ein Haus zur Miete handelt. In diesem Fall sind die Kosten bei einem berufsbedingten Umzug absetzbar.

Wann gelten Umzüge als berufsbedingt?

Als berufsbedingt gelten Umzüge zum Beispiel dann, wenn es sich um eine Rückkehr aus dem Ausland handelt oder sich der Arbeitsweg um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzt. Zusätzlich dazu ist der Umzug dann berufsbedingt, wenn eine Zweitwohnung aufgrund der Arbeitsstelle benötigt wird oder sich die Arbeitsbedingungen durch den Umzug stark verbessern. Letzteres nachzuweisen, ist allerdings schwer.

Bleibt die Frage, wann Umzüge als berufsbedingt gelten. Ist es ausreichend, aufgrund eines neuen Job-Angebots umzuziehen? Leider nicht. Der Gesetzgeber stellt hier klare Regelungen auf.

Nicht berufsbedingte Umzüge

Bei einem nicht berufsbedingten Umzug sind die Gesetze zur Immobilienmakler Steuer etwas anders. Hier ist dem Gesetzgeber wichtig, was im Anschluss nach dem Kauf der Immobilie passiert. Wird eine Immobilie erworben und anschließend für die Eigennutzung verwendet, können die anfallenden Provisionen für den Makler nicht abgesetzt werden. Sollte die Wohnung wiederum vermietet werden, lassen sich die Kosten für die Maklerprovision linear absetzen. Bist Du selber der Eigentümer einer Immobilie und möchtest diese vermieten, können die Kosten für den Makler sofort steuerlich als Kosten geltend gemacht werden.

Tipp: Auch wenn Du bei einem privaten Umzug keine Steuerkosten für den Makler geltend machen kannst, können andere Ausgaben abgesetzt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Kosten für Renovierungen, welche als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können.

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Was kann man als Vermieter noch unternehmen, um Steuern zu sparen?

Viele Immobilienbesitzer entscheiden sich für die Vermietung einer Immobilie. Zum einen ist das mit laufenden Miteinnahmen verbunden, zum anderen gibt es bei einer Vermietung verschiedene Möglichkeiten, um als Vermieter Steuern zu sparen. Interessant ist zum Beispiel das Baujahr der Immobilie. 

Sollte es sich um eine bis 1924 erbaute Immobilie handeln, können jährlich 2,5 Prozent des Brutto-Gesamtpreises steuerlich geltend gemacht werden. Wer eine jüngere Immobilie besitzt, kann immerhin noch zwei Prozent des Brutto-Gesamtpreises jährlich abschreiben.

Das war aber noch nicht alles. Grundsätzlich können zum Beispiel fast alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Objekt stehen, geltend gemacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel die Kosten für das Hypothekendarlehen bei einer Bank, welche als Werbungskosten geltend gemacht werden können. 

Genau das Gleiche gilt für die Grundsteuer oder mögliche Kontoführungsgebühren für das Mietzahlungskonto. Ebenso ist es möglich, die vom Mieter gezahlten Nebenkosten als Werbungskosten abzusetzen, Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen oder die Kosten für ein eigenes Büro und die Einrichtung abzusetzen. 

Auch die Einrichtung der vermieteten Wohnung kann für die Nutzungsdauer abgesetzt werden, falls die Wohnung möbliert vermietet wird. Anders gesagt: Es lohnt sich, sich mit den Steuersparmöglichkeiten zu beschäftigen.

Fazit: Maklerprovision von den Steuern absetzen ist möglich

Steuern spielen in Deutschland bei fast jedem Thema eine Rolle. So auch bei einem Immobilienkauf oder der Vermietung von Immobilien. Wer die Kosten für einen Makler übernehmen muss, wird je nach Vereinbarung und Bundesland variabel geregelt. 

Anders sieht es beim Absetzen der Maklerkosten aus. Hier stellt der Gesetzgeber klare Regelungen auf, die in allen Fällen gelten. Wer eine Wohnung oder ein Haus für private Zwecke als eigenen Wohnraum nutzt, hat in der Regel schlechte Karten. Bei einer Vermietung der Immobilie wiederum können die Maklerkosten steuerlich geltend gemacht werden. 

Zusätzlich dazu ergeben sich dann noch weitere Steuersparmöglichkeiten. Im Zweifelsfall ist es aber zu empfehlen, den Rat eines Steuerberaters einzuholen.

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