Was bedeutet Anderkonto? Einfach erklärt (Immobilien Definitionen)
Was bedeutet Anderkonto?
Hier erkläre ich Dir ganz einfach, was der Begriff Anderkonto im Bereich Immobilie / Immobilien / Immobilien kaufen bedeutet. Vielleicht hast Du Dir schon mal die Frage “Was ist die Definition / Erklärung von Anderkonto?” gestellt. Dies beantworte ich hier in diesem Video oder in meinem kostenlosen Immobilienlexikon der Grundlagen.
Definition gemäß Immobilienlexikon
(„ein Konto für Andere“. Konto von lateinisch computare: berechnen, rechnen, zusammenzählen) Ein Treuhandkonto, das der Notar auf Wunsch bei der Abwicklung eines Kaufvertrags führen kann. Kaufpreise werden vom Käufer darauf eingezahlt und der Notar stellt dann die Auszahlung an den Verkäufer sicher. Der Notar haftet allen Parteien gegenüber für Fehler und Missbrauch und ist auch hiergegen versichert. Siehe auch Notaranderkonto.
Detailwissen
Ein Anderkonto ist nichts anderes als ein Konto für andere. Dieses Konto verwaltet also jemand treuhänderisch für andere. In dem Fall mit Immobilien üblicherweise ein Notar. Aber auch ein Rechtsanwalt kann zum Beispiel ein Anderkonto machen. Es handelt sich ja dabei um nichts anderes, als ein Konto, das man für andere eröffnet hat.
Wofür wird in der Praxis in der Immobilienwelt ein Anderkonto angelegt?
Ein Anderkonto wird üblicherweise auf Wunsch einer der beiden Parteien, also Käufer oder Verkäufer, angelegt mit dem Zweck, eine sichere Abwicklung sicherzustellen – in vielleicht heikleren Fällen. Bei einem ganz normalen Kaufvertrag, bei dem es wenig Auflagen oder Vorbedingungen gibt, benötigt man kein Anderkonto.
Aber sobald es schwieriger wird, z. B. wenn der Verkäufer etwas renovieren muss, oder wenn es eine Zug-um-Zug-Abwicklung gibt; diese komplexen Sachen macht man über ein Notaranderkonten.
Warum das Anderkonto nicht mehr so häufig genutzt werden darf
Früher wurde sehr gerne allgemein mit Anderkonten gearbeitet. Das ist allerdings inzwischen von der Notarkammer verboten worden. Denn der ein oder andere Notar ist mit dem Geld abgehauen. Und weil die Notarkammer dann für das Geld einstehen muss, haben die das dann so geregelt, dass das nur noch wirklich in Ausnahmefällen genutzt wird und nicht zur Standardregelung wird.
Der Notar haftet für Fehler …
Für ein Notaranderkonto nehmen die Notare zusätzliche Gebühren. Sollte dann also bei einem Notaranderkonto wirklich ein Fehler passieren, so dass einer der beiden Parteien ein Schaden entsteht, dann haftet voll umfänglich der Notar dafür. Der ist dafür auch versichert. Das ist eine Pflicht-Haftpflicht-Versicherung mit ziemlich hoher Deckungsleistung. Im schlimmsten Fall, sollte da was dazwischen kommen, schließt sich die Notarkammer an und springt dort haftungsmäßig ein.
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