Teil der außergewöhnlichen Belastungen, der vom Steuerpflichtigen selbst zu tragen ist. Abhängig von der Höhe der Einnahmen und anderen Faktoren mutet der Staat dem Steuerpflichtigen zu, für einen Teil seiner außergewöhnlichen Belastungen selbst aufzukommen. Diese können nicht steuerlich geltend gemacht werden (also nicht vom Einkommen abgezogen werden).
https://de.wikipedia.org/wiki/Außergewöhnliche_Belastung
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