verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung gewährt ein Unternehmen einem Gesellschafter oder einer Person, die dem Gesellschafter nahe steht, zu Lasten des Unternehmensgewinns gewisse Vorteile. Anders ausgedrückt: Ein Unternehmen gewährt einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person einen Vorteil, der den Gewinn des Unternehmens schmälert. Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass das Unternehmen einem fremden Dritten, der weder Gesellschafter ist, noch diesem nahe steht, diesen Vorteil nicht gewähren würde.

Was hat das steuerlich für Folgen? Die verdeckte Gewinnausschüttung muss dem steuerlichen Gewinn des Unternehmens hinzugerechnet werden, was natürlich zu höheren Steuerabgaben führt. Aber nicht nur die Gesellschaft muss nachversteuern, auch der Gesellschafter im Rahmen von “Kapitaleinkünften” und eventuell die nahestehende Person im Rahmen von Schenkungssteuer. Ausführlich erklärt im Teil “Steuerfallen” von Woche 1 des next Level Steuer Coachings.

Beispiel: Ein Bauunternehmen führt am Privathaus seines Gesellschafters unentgeltlich Arbeiten durch, ohne dafür eine Rechnung zu stellen oder eine Zahlung zu erhalten. Da die gleichen Arbeiten bei einem Kunden 20.000 Euro gekostet hätten, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter vor.

https://de.wikipedia.org/wiki/Verdeckte_Gewinnausschüttung

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