Als Veranlagung bezeichnet man im Steuerrecht die Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung von Steuern (was die Steuererklärung miteinschließt). Bei der Einkommensteuer spricht man auch vom Veranlagungszeitraum. Dieser entspricht jeweils einem Kalenderjahr. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer jeweils für das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres berechnet wird (also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres).
Beispiel: Ehepartner können zusammen oder einzeln „veranlagt“ werden. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer aufgrund ihres zu versteuernden Einkommens für beide zusammen oder für jeden individuell ermittelt und festgesetzt wird.
Beispiel: Kinder, die noch nicht steuerpflichtig sind, werden nicht „veranlagt“, was bedeutet, dass sie keine Steuererklärung abgeben und keine Steuern zahlen müssen.